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Private Krankenversicherung als angestellter Anwalt
Egal
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Registriert seit: Feb 2022
#13
17.05.2022, 17:28
(17.05.2022, 15:11)Gast schrieb:  
(17.05.2022, 15:08)Egal schrieb:  Bist du als Renter in der PKV werden auf sämtliche Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze Abzüge zur Krankenversicherung vorgenommen, also auch Einnahmen aus V+V (Vermietung und Verpachtung). In der GKV nur auf deine  Renten.


Kannst du das bitte einmal erklären. Ich verstehe da gerade nur Bahnhof.

Ok, ich korrigiere mich. Im Rentenalter gilt:

PKV: einkommensunabhängiger Beitrag je nach Wahl der Krankenkasse. Kann wie gesagt aber sehr hoch sein.

Freiwillig GKV (= wenn zu spät wieder in die GKV gewechselt, keinen Anspruch auf gesetzliche Rente): alle Einkommensarten werden zur KV herangezogen.

Pflichtversichert GRV der Rentner (KVdR) = 90% der 2. Hälfte des Berufslebens in der GRV gewesen und Anspruch auf gesetzliche Rente.
Man zahlt nur auf die gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge.

Das in Kürze. Das Thema ist sehr komplex. Ich habe mich nur vor kurzem für einen Mandanten damit beschäftigt, der Angst hatte, auf sämtliche Kapitalerträge etc. auch noch Krankenversicherungsbeiträge als Rentner zahlen zu müssen. Er ist jedoch bei Eintritt ins Rentenalter pflichtversichert, da er Zeit seines Berufslebens freiwillig in der GKV geblieben ist.

Letztlich bleibt es dabei, dass ich persönlich aufgrund meiner Erfahrungen im Umfeld und im Job nicht in die PKV wechseln würde, aber jeder Jeck ist anders. Die PKV hat außer dem Vorteil der schnelleren Termine sehr viele Nachteile. Dessen muss man sich bewusst sein, bevor man wechselt.
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Private Krankenversicherung als angestellter Anwalt - von Gast - 17.05.2022, 14:44
RE: Private Krankenversicherung als angestellter Anwalt - von Gast - 17.05.2022, 14:55
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RE: Private Krankenversicherung als angestellter Anwalt - von Gast - 18.05.2022, 09:14
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