10.05.2022, 15:34
Zugänglicher (und aktueller) als den Zweigert/Kötz fand ich das Werk von Kischel. Eine "Anleitung zur Rechtsvergleichung" im Sinne eines Patentrezpets wirst du aber auch dort vergeblich suchen. Es gibt kein allgemeines Aufbauschema für eine rechtsvergleichende Darstellung. Da wir deinen Entwurf nicht kennen, lässt sich auch nur mutmaßen, was deinen Doktorvater daran stört.
Ein typischer Kritikpunkte an rechtsvergleichenden Darstellungen (insbesondere in Doktorarbeiten) ist bspw., dass der Grundsatz der funktionalen Rechtsvergleichung nicht hinreichend beachtet wird. Das bedeutet, dass dem deutschen Rechtsinstitut nur ein vermeintliches Schwesterinstitut gegenüber gestellt wird. Dabei wird dann häufig übersehen, dass die ausländische Rechtsordnung das zugrunde liegende Regelungsproblem noch auf ganz andere Weise löst. Eng damit verbunden ist das Problem, dass die fremde Rechtsordnungen anhand von Kategorien und Begriffen der eigenen Rechtsordnung diskutiert wird, die dort gar kein Maßstab sein mögen. Eine andere vielfach zu sehende Schwachstelle betrifft die Quellenauswahl. Das kann einerseits in der ausschließlichen bzw. überbordenden Verwendung deutschprachiger Sekundärliteratur liegen. Andererseits kann der Fokus auf den ausländischen Gesetzeswortlaut zu groß sein, ohne dass die Rechtsanwendungspraxis hinreichend in den Blick genommen wird.
Ob von dem Vorgenannten etwas auf dein Manuskript zutrifft, kannst du nur selbst bewerten.
Ein typischer Kritikpunkte an rechtsvergleichenden Darstellungen (insbesondere in Doktorarbeiten) ist bspw., dass der Grundsatz der funktionalen Rechtsvergleichung nicht hinreichend beachtet wird. Das bedeutet, dass dem deutschen Rechtsinstitut nur ein vermeintliches Schwesterinstitut gegenüber gestellt wird. Dabei wird dann häufig übersehen, dass die ausländische Rechtsordnung das zugrunde liegende Regelungsproblem noch auf ganz andere Weise löst. Eng damit verbunden ist das Problem, dass die fremde Rechtsordnungen anhand von Kategorien und Begriffen der eigenen Rechtsordnung diskutiert wird, die dort gar kein Maßstab sein mögen. Eine andere vielfach zu sehende Schwachstelle betrifft die Quellenauswahl. Das kann einerseits in der ausschließlichen bzw. überbordenden Verwendung deutschprachiger Sekundärliteratur liegen. Andererseits kann der Fokus auf den ausländischen Gesetzeswortlaut zu groß sein, ohne dass die Rechtsanwendungspraxis hinreichend in den Blick genommen wird.
Ob von dem Vorgenannten etwas auf dein Manuskript zutrifft, kannst du nur selbst bewerten.
Nachrichten in diesem Thema
Anleitung zur Rechtsvergleichung - von Genervt und abgabebereit - 10.05.2022, 14:00
RE: Anleitung zur Rechtsvergleichung - von Gast122 - 10.05.2022, 14:10
RE: Anleitung zur Rechtsvergleichung - von Gast - 10.05.2022, 15:34
RE: Anleitung zur Rechtsvergleichung - von Gast - 10.05.2022, 16:32
RE: Anleitung zur Rechtsvergleichung - von Gast122 - 10.05.2022, 18:06
RE: Anleitung zur Rechtsvergleichung - von Der TE - 10.05.2022, 23:50