05.05.2022, 08:41
vielleicht mal ein Beispiel zur Illustration, warum eine Nettolohnabrede eher unwahrscheinlich ist:
Die Kanzlei beschäftigt 2 Referendare, A und B.
A hat Steuerklasse I, keine Nebenbeschäftigung und ist konfessionslos.
B hat Steuerklasse V, noch ein weiteres Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung und ist meinetwegen in der evangelischen Kirche.
Damit A und B, die dieselbe Arbeit machen, am Ende des Monats beide 800 €/WAT netto auf dem Konto haben, müsste die Kanzlei dem B ein deutlich (!) höheres Bruttogehalt zahlen.
Das fände A wohl (zu Recht) ziemlich unfair. Außerdem müsste die Buchhaltung der Kanzlei das vorab alles genau ausrechnen, um jeweils das individuell passende Bruttogehalt anzugeben (wozu sie evtl. nicht mal alle nötigen Infos hat).
Weitere Unterschiede ergeben sich zB durch Kinder, unterschiedliche Beitragssätze zur Pflegeversicherung usw.
Auf Basis deiner Infos kann man dir nun mal nur erklären, was allgemein üblich ist, und dass Nettolohnabreden bei Ref. unüblich sind. Wenn du meinst, dass es bei dir anders läuft, frag gerne deine Kanzlei. Vielleicht bieten sie ja tatsächlich eine seltene Nettolohnabrede an - woher sollen wir das wissen. Aber wirf doch bitte den Antwortenden nicht vor, voreilige Schlüsse zu ziehen, wenn sie auf Grundlage der von dir gegebenen Infos versuchen, deine Fragen zu beantworten.
Die Kanzlei beschäftigt 2 Referendare, A und B.
A hat Steuerklasse I, keine Nebenbeschäftigung und ist konfessionslos.
B hat Steuerklasse V, noch ein weiteres Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung und ist meinetwegen in der evangelischen Kirche.
Damit A und B, die dieselbe Arbeit machen, am Ende des Monats beide 800 €/WAT netto auf dem Konto haben, müsste die Kanzlei dem B ein deutlich (!) höheres Bruttogehalt zahlen.
Das fände A wohl (zu Recht) ziemlich unfair. Außerdem müsste die Buchhaltung der Kanzlei das vorab alles genau ausrechnen, um jeweils das individuell passende Bruttogehalt anzugeben (wozu sie evtl. nicht mal alle nötigen Infos hat).
Weitere Unterschiede ergeben sich zB durch Kinder, unterschiedliche Beitragssätze zur Pflegeversicherung usw.
Auf Basis deiner Infos kann man dir nun mal nur erklären, was allgemein üblich ist, und dass Nettolohnabreden bei Ref. unüblich sind. Wenn du meinst, dass es bei dir anders läuft, frag gerne deine Kanzlei. Vielleicht bieten sie ja tatsächlich eine seltene Nettolohnabrede an - woher sollen wir das wissen. Aber wirf doch bitte den Antwortenden nicht vor, voreilige Schlüsse zu ziehen, wenn sie auf Grundlage der von dir gegebenen Infos versuchen, deine Fragen zu beantworten.
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Berechnung Vergütung Anwaltsstation - von Überfragt - 04.05.2022, 09:59
RE: Berechnung Vergütung Anwaltsstation - von Gast1904 - 04.05.2022, 10:43
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