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Wahlstation Ausland (Kanzlei)
Gast
Unregistered
 
#3
04.05.2022, 17:18
Dass du als Ref. in der Wahlstation (3 Monate) nicht ganz tief in die Materie einsteigen wirst, ist jedem klar. mE kann man durchaus gut in einer fremden Rechtsordnung arbeiten. In anderen Ländern wird idR in der Ausbildung bei weitem nicht so viel materielles Recht gelernt wie bei uns (in manchen Ländern gibt es auch schlicht nicht so viel zu lernen wie bei uns), so krass ist der Vorsprung also gar nicht.

Wenn du strukturiert denken kannst (das beweist eine gute EJS) und dich passabel auf Englisch ausdrücken kannst, werden die schon genug für dich zu tun haben, ohne dass du Kaffee kochen musst.
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Nachrichten in diesem Thema
Wahlstation Ausland (Kanzlei) - von Gast - 03.05.2022, 18:57
RE: Wahlstation Ausland (Kanzlei) - von Gast - 04.05.2022, 17:14
RE: Wahlstation Ausland (Kanzlei) - von Gast - 04.05.2022, 17:18


 

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