28.04.2022, 13:08
Hey Liebes ZlI-Forum,
Ich bin am Anfang meines Refs und sitze grad an meiner ersten Akte und weiß grad nicht wie ich prozessual vorgehen muss. Ich hoffe jemand der schon weiter ist und mehr Wissen hat kann mir vielleicht etwas weiterhelfen.
Also: Der Kläger will vom Beklagten 300€ + Zinsen. Es ergeht gegen den Beklagten im Rahmen des Mahnverfahrens ein Vollstreckungsbescheid. Hiergegen erfolgt Einspruch (verspäteter Widerspruch). Bevor es nun zur Entscheidung (§ 495a) kommt zahlt der Beklagte 300€ an den Kläger. Dieser weißt daraufhin das ja auch Kosten und Zinsen entstanden sind (§ 367 BGB) und will den VB daher aufrechterhalten. Die Sache wird in Höhe von 300€ für erledigt erklärt.
Wie muss ich denn nun vorgehen?
Die gezahlten 300€ stimmen mit der Hauptsacheforderung überein, falls man diese aber auf die Kosten und Zinsen anrechnen muss dann ist die Hauptsache eben nicht in voller Höhe erloschen.
Dann würde ich ja auch keinen Beschluss nach 91a machen oder?
Müsste dann ein Urteil erfolgen welches im Tenor den VB aufrecht erhält?
Bin grad ziemlich verwirrt und weiß nicht so recht was ich machen muss.
Ich bin am Anfang meines Refs und sitze grad an meiner ersten Akte und weiß grad nicht wie ich prozessual vorgehen muss. Ich hoffe jemand der schon weiter ist und mehr Wissen hat kann mir vielleicht etwas weiterhelfen.
Also: Der Kläger will vom Beklagten 300€ + Zinsen. Es ergeht gegen den Beklagten im Rahmen des Mahnverfahrens ein Vollstreckungsbescheid. Hiergegen erfolgt Einspruch (verspäteter Widerspruch). Bevor es nun zur Entscheidung (§ 495a) kommt zahlt der Beklagte 300€ an den Kläger. Dieser weißt daraufhin das ja auch Kosten und Zinsen entstanden sind (§ 367 BGB) und will den VB daher aufrechterhalten. Die Sache wird in Höhe von 300€ für erledigt erklärt.
Wie muss ich denn nun vorgehen?
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Die gezahlten 300€ stimmen mit der Hauptsacheforderung überein, falls man diese aber auf die Kosten und Zinsen anrechnen muss dann ist die Hauptsache eben nicht in voller Höhe erloschen.
Dann würde ich ja auch keinen Beschluss nach 91a machen oder?
Müsste dann ein Urteil erfolgen welches im Tenor den VB aufrecht erhält?
Bin grad ziemlich verwirrt und weiß nicht so recht was ich machen muss.
Nachrichten in diesem Thema
Zahlung auf Vollstreckungsbescheid, 91a? - von TontonUchiha - 28.04.2022, 13:08
RE: Zahlung auf Vollstreckungsbescheid, 91a? - von Gast - 28.04.2022, 16:33
RE: Zahlung auf Vollstreckungsbescheid, 91a? - von TontonUchiha - 29.04.2022, 19:22
RE: Zahlung auf Vollstreckungsbescheid, 91a? - von Gast - 29.04.2022, 23:01
RE: Zahlung auf Vollstreckungsbescheid, 91a? - von Praktiker - 28.04.2022, 20:24
RE: Zahlung auf Vollstreckungsbescheid, 91a? - von TontonUchiha - 29.04.2022, 19:23
RE: Zahlung auf Vollstreckungsbescheid, 91a? - von Praktiker - 01.05.2022, 00:25