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Berufshaftpflicht/Lohnsteuer angest. RA/ Höherversicherung
ACR
Unregistered
 
#1
27.04.2022, 15:00
Hallo Zusammen,

eine Frage zu Berufshaftpflicht und der Versteuerung als geldwerter Vorteil.

Nun ist es ja so, dass wenn der AG die Berufshaftpflicht bezahlt, diese als geldwerter Vorteil besteuert wird, da es ja als Arbeitslohn angesehen wird.
Nun bin ich "über die Kanzlei" aber auf eigenen Namen versichert, allerdings mit einer weit höheren Summe (2Mio.) als der Mindestbetrag von 250.000 €. 

In meinem Fall wird mir monatlich 1/12 des Jahresbetrags (schlappe 1.700 €, im 2. Jahr 2.500 €) als Sachbezug auf der Lohnabrechnung angerechnet bzw. in Abzug gebracht.


Wie sind da eure Erfahrungen? M.E. darf nur der Anteil der gesetzlichen Mindestdeckung, die der Angestellte zwingend für sich braucht, auf die Lohnsteuer anfallen, die darüber hinaus gehende freiwillige Höherversicherung fällt ja ausschließlich in den Interessenkreis des AG. Ich hätte selbst ja nie eine VErsicherung über diese Summe abgeschlossen.

Soweit ich weiß ist das BFH 2020 dahingehend auch ziemlich eindeutig gewesen Upside_down

Liebe Grüße
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Nachrichten in diesem Thema
Berufshaftpflicht/Lohnsteuer angest. RA/ Höherversicherung - von ACR - 27.04.2022, 15:00
RE: Berufshaftpflicht/Lohnsteuer angest. RA/ Höherversicherung - von Egal_ - 28.04.2022, 17:11
RE: Berufshaftpflicht/Lohnsteuer angest. RA/ Höherversicherung - von ACR - 09.05.2022, 16:58
RE: Berufshaftpflicht/Lohnsteuer angest. RA/ Höherversicherung - von Landvogt - 09.05.2022, 18:24
RE: Berufshaftpflicht/Lohnsteuer angest. RA/ Höherversicherung - von Egal_ - 09.05.2022, 19:29
RE: Berufshaftpflicht/Lohnsteuer angest. RA/ Höherversicherung - von Egal_ - 09.05.2022, 19:39
RE: Berufshaftpflicht/Lohnsteuer angest. RA/ Höherversicherung - von Landvogt - 09.05.2022, 20:09
RE: Berufshaftpflicht/Lohnsteuer angest. RA/ Höherversicherung - von Gast - 31.05.2022, 08:52
RE: Berufshaftpflicht/Lohnsteuer angest. RA/ Höherversicherung - von Egal_ - 31.05.2022, 11:22


 

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