09.04.2022, 16:07
(09.04.2022, 15:43)Gast schrieb: Einstellungszusagen haben beiderseits keine Bindungswirkung. Verbindlich ist erst die Ernennung. Sag dem Wunsch-Ministerium "verbindlich" zu und sag dem anderen ab, wenn die Ernennung durch ist.
Ein Ministerium, das die Bewerber ein halbes Jahr warten lässt, muss sich im Übrigen auch nicht wundern, wenn die Bewerber zwischenzeitlich abspringen.
Danke dir! Ja, ein halbes Jahr ist schon hart. Auch die finanzielle Überbrückung bis dahin. Handelte sich auch um eine Poolausschreibung, in der sehr viele Juristen gesucht werden - mein schlechtes Gewissen hält sich also in Grenzen. ;)
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Nach Einstellungszusage Angebot doch wieder zurücknehmen? - von Diesdasananas - 09.04.2022, 13:38
RE: Nach Einstellungszusage Angebot doch wieder zurücknehmen? - von Drin - 09.04.2022, 13:57
RE: Nach Einstellungszusage Angebot doch wieder zurücknehmen? - von Diesdasananas - 09.04.2022, 14:05
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RE: Nach Einstellungszusage Angebot doch wieder zurücknehmen? - von Gast - 09.04.2022, 15:43
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