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Haftpflicht
Gast
Unregistered
 
#2
09.04.2022, 13:33
Nein, die Versicherung haftet nicht, weil die VSS von § 115 VVG bei ihr nicht vorliegen. Die Versicherung haftet nur, wenn sie zb ein Schuldanerkenntnis abgegeben hätte oder so.

Verklagen tut man dann Halter und bei VErschulden auch den Tieraufseher.
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Nachrichten in diesem Thema
Haftpflicht - von Jurist123 - 09.04.2022, 13:07
RE: Haftpflicht - von Gast - 09.04.2022, 13:33


 

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