07.04.2022, 12:44
(07.04.2022, 12:14)NachlassGast schrieb: Den neuen Erbscheinsantrag würde ich aber nur stellen, soweit dein Mandant/deine Mandantin einen Erbschein benötigt (wegen Kosten). Wenn es nur darum geht, dafür zu sorgen, dass die anderen nicht einen sie als Erben ausweisenden Erbschein bekommen, musst du nur begründen weshalb Sie nicht Erben geworden sind.
Korrekt. Wenn deine Mandanten also eine post-/transmortale Vollmacht haben (bei Grundbesitz öffentlich beglaubigt oder notariell beurkundet), dann brauchst du eigentlich keinen Erbschein. Zumal deine Mandanten die Angaben im Antrag eidesstattlich versichern müssen, sofern das Nachlassgericht die Versicherung nicht erlässt (was es in der Praxis nicht mehr tut).
Die eV kostet dann auch wieder. Machst du sie beim Notar kommt die MwSt. drauf, willst du sie beim Nachlassgericht machen, darfst du wahrscheinlich vier Monate auf einen Termin warten.
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Antrag Erteilung Erbschein zurückzuweisen - von Gast - 06.04.2022, 19:20
RE: Antrag Erteilung Erbschein zurückzuweisen - von Gast - 06.04.2022, 20:00
RE: Antrag Erteilung Erbschein zurückzuweisen - von Gast - 06.04.2022, 20:01
RE: Antrag Erteilung Erbschein zurückzuweisen - von Gast - 07.04.2022, 10:01
RE: Antrag Erteilung Erbschein zurückzuweisen - von Gast - 07.04.2022, 11:12
RE: Antrag Erteilung Erbschein zurückzuweisen - von Gast - 07.04.2022, 11:12
RE: Antrag Erteilung Erbschein zurückzuweisen - von NachlassGast - 07.04.2022, 12:14
RE: Antrag Erteilung Erbschein zurückzuweisen - von Gast - 07.04.2022, 12:44