07.04.2022, 11:12
(07.04.2022, 10:01)Gast schrieb: Alleinerbschein für deine Mandantin beantragen.
Erbenfeststellungsklage haben wir nie gemacht und in meiner Kanzlei gab's nur Erbrecht. Der Chef meinte zwar mal das wäre ne tolle Sache, aber ist wohl seltenst notwendig. In Rechtskraft erwächst das dortige Urteil auch afaik nur zwischen deiner Mandantin und der Gegenseite. Sollte da mal noch ein Erbprätendent auftauchen, bringt dir das Urteil wiederum nichts. Der Erbschein natürlich aber auch nicht, der kann ja eingezogen werden.
Bzgl. der Gebühren wüsste ich jetzt auch nicht, warum die geringer sein sollte. Es gibt ne 0,8 Gebühr, die aber hier nicht einschlägig sein sollte, da ja aufgrund der entgegenstehenden Testamente Sachvortrag von dir nötig sein wird. Dann bist du wieder bei der 1,3.
Ich glaube um ehrlich zu sein nicht mal, dass wir Antrag auf Zurückweisung des Erbscheinsantrags der Gegenseite gestellt haben. Einfach nur Antrag auf Erteilung eines unseren Mandanten als Alleinerben ausweisenden Erbscheins mit entsprechender Begründung.
Vielen Dank für den Beitrag!
Ich hab es also richtig verstanden,dass ich den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins im gleichen Verfahren stellen kann,ja?
LG
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Antrag Erteilung Erbschein zurückzuweisen - von Gast - 06.04.2022, 19:20
RE: Antrag Erteilung Erbschein zurückzuweisen - von Gast - 06.04.2022, 20:00
RE: Antrag Erteilung Erbschein zurückzuweisen - von Gast - 06.04.2022, 20:01
RE: Antrag Erteilung Erbschein zurückzuweisen - von Gast - 07.04.2022, 10:01
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RE: Antrag Erteilung Erbschein zurückzuweisen - von Gast - 07.04.2022, 11:12
RE: Antrag Erteilung Erbschein zurückzuweisen - von NachlassGast - 07.04.2022, 12:14
RE: Antrag Erteilung Erbschein zurückzuweisen - von Gast - 07.04.2022, 12:44