03.05.2015, 15:05
Hallo zusammen,
ich habe ein Anliegen bei dem ihr mir hoffentlich weiter helfen könnt.
Folgende Situation:
Momentan bin ich noch als Student immatrikuliert, habe mein StEX aber schon bestanden und strebe gerade den Verbesserungsversuch an.
Ich werde mich allerdings mit meiner jetzigen Note (voraussichtlich in Thüringen) für kommenden November als Referendar bewerben.
Hier ergeben sich dann generelle Probleme bzgl. der Krankenversicherung.
Ich beziehe seit einigen Jahren schon Halbwaisenrente, weshalb der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse auch von der Rentenversicherung bezahlt wird. Soweit so gut.
Laut Auskunft meiner Rentenversicherung, zählt auch das Referendariat noch als Ausbildung, so dass der Anspruch noch weiter besteht (ich bin momentan 24, also noch unter der Höchstgrenze von 27)
Das würde generell bedeuten, dass die Rentenversicherung für die Zeit meines Referendariats doch ebenfalls weiter auch die Beiträge zahlt und ich mich daher nicht selbst versichern muss, oder?
Ändert sich diesbezüglich etwas, da man in Thüringen Beamter auf Widerruf ist?
[Ab 01.07.2015 entfällt auch die Einkommensanrechnung auf die Rente, so dass mein Anspruch auch nicht anteilig gekürzt wird und ich also genau so stehe, wie jetzt während ich noch als Student immatrikuliert bin]
Ich wende mich mit der Frage aus zwei Gründen an euch:
1) Die Rentenversicherung wollte mir meinen Anspruch auch schon dann komplett streichen, als ich mein StEX bestanden habe, obwohl ich zum Verbesserungsversuch angemeldet bin und zudem immatrikuliert. Sie waren mit der Konstellation einfach überfordert, weshalb ich nicht viel Hoffnung habe, dass sie diese Frage auch beantworten können
2) Ich hoffe darauf, dass es zumindest einen Referendar hier gibt, der in einer ähnlichen (oder gleichen) Situation steckte und mir daher Auskunft geben kann. Natürlich bin ich mir auch bewusst, dass so ein Fall nicht der Standard ist, aber vllt. habe ich ja Glück :D
ich habe ein Anliegen bei dem ihr mir hoffentlich weiter helfen könnt.
Folgende Situation:
Momentan bin ich noch als Student immatrikuliert, habe mein StEX aber schon bestanden und strebe gerade den Verbesserungsversuch an.
Ich werde mich allerdings mit meiner jetzigen Note (voraussichtlich in Thüringen) für kommenden November als Referendar bewerben.
Hier ergeben sich dann generelle Probleme bzgl. der Krankenversicherung.
Ich beziehe seit einigen Jahren schon Halbwaisenrente, weshalb der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse auch von der Rentenversicherung bezahlt wird. Soweit so gut.
Laut Auskunft meiner Rentenversicherung, zählt auch das Referendariat noch als Ausbildung, so dass der Anspruch noch weiter besteht (ich bin momentan 24, also noch unter der Höchstgrenze von 27)
Das würde generell bedeuten, dass die Rentenversicherung für die Zeit meines Referendariats doch ebenfalls weiter auch die Beiträge zahlt und ich mich daher nicht selbst versichern muss, oder?
Ändert sich diesbezüglich etwas, da man in Thüringen Beamter auf Widerruf ist?
[Ab 01.07.2015 entfällt auch die Einkommensanrechnung auf die Rente, so dass mein Anspruch auch nicht anteilig gekürzt wird und ich also genau so stehe, wie jetzt während ich noch als Student immatrikuliert bin]
Ich wende mich mit der Frage aus zwei Gründen an euch:
1) Die Rentenversicherung wollte mir meinen Anspruch auch schon dann komplett streichen, als ich mein StEX bestanden habe, obwohl ich zum Verbesserungsversuch angemeldet bin und zudem immatrikuliert. Sie waren mit der Konstellation einfach überfordert, weshalb ich nicht viel Hoffnung habe, dass sie diese Frage auch beantworten können
2) Ich hoffe darauf, dass es zumindest einen Referendar hier gibt, der in einer ähnlichen (oder gleichen) Situation steckte und mir daher Auskunft geben kann. Natürlich bin ich mir auch bewusst, dass so ein Fall nicht der Standard ist, aber vllt. habe ich ja Glück :D
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