01.04.2022, 17:57
(01.04.2022, 17:30)Gast schrieb:(01.04.2022, 16:23)Gast schrieb: Das komplette Öffentliche Recht.
Richtig. Europarecht gehört schließlich nicht dazu.
Wenn ich den TE richtig verstanden habe, geht es ihm weniger um europarechtliche Einflüsse als um die Vermeidung der praktischen (Anwalts-)Tätigkeit in englischer Sprache. Die Anwendung von Europarecht bedingt nicht automatisch englischsprachiges Arbeiten.
Beispielsweise habe ich zeitweise im gewerblichen Mietrecht für ein internationales Unternehmen gearbeitet - nahezu vollständig in englischer Sprache, auch wenn das angewendete Recht nahezu rein national war. Aktuell mache ich viel Vergaberecht mit starkem europarechtlichem Einfluss - arbeite aber praktisch ausschließlich in deutscher Sprache.
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das "nationalste" Rechtsgebiet - von Thadäus - 01.04.2022, 10:49
RE: das "nationalste" Rechtsgebiet - von Gast Gast - 01.04.2022, 11:03
RE: das "nationalste" Rechtsgebiet - von Gast - 01.04.2022, 13:49
RE: das "nationalste" Rechtsgebiet - von Gast - 01.04.2022, 16:21
RE: das "nationalste" Rechtsgebiet - von Gast - 01.04.2022, 16:23
RE: das "nationalste" Rechtsgebiet - von Gast - 01.04.2022, 17:30
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RE: das "nationalste" Rechtsgebiet - von Gast - 02.04.2022, 04:38