01.04.2022, 00:35
(31.03.2022, 14:51)HerrKules schrieb: In der Wirtschaft hat der EuGH ein Auge drauf, beim Beamten und Richtern nicht.. Die Differenzierung von StA zu Verwaltungsbeamten ist aber völlig willkürlich. Wo soll da der Grund liegen? Beim Richter kann man den ja noch irgendwie begründen.
Die Staatsanwälte sind jedenfalls in BW den Richtern sehr weit gleichgestellt - nicht nur die R-Besoldung, sondern auch disziplinarrechtlich, hinsichtlich der Einstellung, der Beteiligungsgremien usw.
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Arbeitszeiterfassung StA - von Gast - 29.03.2022, 23:34
RE: Arbeitszeiterfassung StA - von Gast - 30.03.2022, 10:55
RE: Arbeitszeiterfassung StA - von Gast - 30.03.2022, 13:58
RE: Arbeitszeiterfassung StA - von Praktiker - 30.03.2022, 18:48
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RE: Arbeitszeiterfassung StA - von Praktiker - 31.03.2022, 00:12
RE: Arbeitszeiterfassung StA - von Gast NRW - 31.03.2022, 10:20
RE: Arbeitszeiterfassung StA - von Gast - 30.03.2022, 19:43
RE: Arbeitszeiterfassung StA - von Praktiker - 31.03.2022, 00:15
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RE: Arbeitszeiterfassung StA - von HerrKules - 31.03.2022, 14:51
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RE: Arbeitszeiterfassung StA - von Sky - 04.04.2022, 22:00
RE: Arbeitszeiterfassung StA - von HerrKules - 04.04.2022, 23:15
RE: Arbeitszeiterfassung StA - von Praktiker - 06.04.2022, 18:00
RE: Arbeitszeiterfassung StA - von Gast - 11.04.2022, 12:25
RE: Arbeitszeiterfassung StA - von Gast - 11.04.2022, 13:08