21.03.2022, 19:00
(21.03.2022, 18:54)Jura Mura schrieb:(21.03.2022, 17:03)Gastibär schrieb:(21.03.2022, 16:53)Gast Gast schrieb:(21.03.2022, 16:35)Jura Mura schrieb: Wie stark steigt eigentlich die Prämie im Alter bei einer PKV?
Das kann dir keiner sicher sagen, weil das ja auch nicht für alle Tarife und Versicherungen gleich ist.
Abgesehen davon ist der Anstieg bei der PKV vergleichbar mit dem jährlichen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze bei der GKV. Der "Vorteil" der GKV ist nur, dass du eben anteilig weniger zahlst, wenn du im Alter auch weniger hast. Die PKV musst du hingegen immer gleich zahlen, egal wie viel du hast. Wenn du allerdings auch im Alter viel haben wirst (Rente+Dividende+Mieteinnahmen etc), kann auch die GKV teuer werden bzw. teuer bleiben.
Und man muss auch beachten, dass einige Versorgungswerke (meins jedenfalls) im Alter keinen Beitrag zur Krankenversicherung leisten (weder zur PKV noch zur GKV) - anders als die DRV, die für die GKV den Arbeitgeberanteil übernimmt.
Wenn man also im Alter auch für die GKV beide Häften ("AG" und AN Anteil) selbst zahlen muss, weil das Versorgungswerk nix zur KV dazugibt, dann ist der Abstand zwischen PKV und GKV vielleicht im Alter gar nicht mehr so groß.
Diesbzgl. muss man sich aber natürlich schlau machen, was das eigene VW leistet, ob man ggfs. nen Anspruch gegen die DRV aus anderen Beschäftigungen vor dem Anwaltsdasein hat, ob das für die GKV im Alter dann relevant ist etc.
Ist das nicht ein massiver Grund, nicht (bzw. nur den Mindestanteil) ans Versorgungswerk abzuführen und im Übrigen in der DRV zu bleiben? Das werden ja sehr hohe Beträge sein, um die es hier geht.
Irgendwie verstehe ich nicht so ganz, was Sinn und Zweck der Versorgungswerke ist.
1. Du kannst keinen Mindestteil ans Versorgungswerk abführen, sondern musst entsprechend deiner Einkünfte abführen. Das entspricht der Höhe, die ein normaler Angestellter in dir DRV zahlen würde. Du kannst aber natürlich doppelt zahlen, einmal ins VW und einmal in die DRV.
2. Die Rente des VW ist deutlich besser als die der DRV. Daher ist es vollkommen ok, wenn die VW den AG-Anteil für die KK nicht zahlt. Historisch kommt das übrigens daher, dass viele Rechtsanwälte selbstständig waren/sind, also auch schon im Berufsleben ihre Krankenkasse selbst voll zahlen.
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