05.10.2018, 22:10
Hi User,
die Note des zweiten Staatsexamens berechnet sich nur aus den unmittelbaren Noten von Klausuren und Mündlicher.
Allerdings kennt die Kommission der Mündlichen den Lebenslauf und die Vorleistungen bzw. Vornoten aus der AG und den Stationen. Viele Prüfer sind bei sehr guten Vorleistungen eher bereit, besonders "wohlwollend" zu prüfen oder entscheiden dann im Zweifel eher zu Gunsten des Kandidaten. Das ist aber individuell verschieden und hängt sowohl von den Prüfern ab, als auch von den Stationen bzw. dem Ruf des Ausbilders (z.B. sind 14 Pkt vom OLG idR höher angesehen als 14 Pkt vom Einzelanwalt).
die Note des zweiten Staatsexamens berechnet sich nur aus den unmittelbaren Noten von Klausuren und Mündlicher.
Allerdings kennt die Kommission der Mündlichen den Lebenslauf und die Vorleistungen bzw. Vornoten aus der AG und den Stationen. Viele Prüfer sind bei sehr guten Vorleistungen eher bereit, besonders "wohlwollend" zu prüfen oder entscheiden dann im Zweifel eher zu Gunsten des Kandidaten. Das ist aber individuell verschieden und hängt sowohl von den Prüfern ab, als auch von den Stationen bzw. dem Ruf des Ausbilders (z.B. sind 14 Pkt vom OLG idR höher angesehen als 14 Pkt vom Einzelanwalt).
Nachrichten in diesem Thema
Stationsnoten - von User - 05.10.2018, 10:54
RE: Stationsnoten - von Gast - 05.10.2018, 13:05
RE: Stationsnoten - von GastNRW23 - 05.10.2018, 15:17
RE: Stationsnoten - von Gast - 05.10.2018, 20:48
RE: Stationsnoten - von GÄSTIN - 05.10.2018, 22:10
RE: Stationsnoten - von NDS - 12.10.2018, 14:41
RE: Stationsnoten - von GPA Hamburg - 12.10.2018, 19:02