19.03.2022, 11:07
Provokation spielt doch für die Strafbarkeit keine Rolle? Notwehr dürfte in solchen Fällen kaum einmal wirklich gegeben sein. "Ey der hat mich vorher dumm angelabert" reicht halt nicht für § 32 StGB. Das würde ich nicht (nach § 170) einstellen. Nachdenken könnte man mal hinsichtlich Privatklageverweisung.
Edit: echte Jugendliche? Da hab ich keine Ahnung.
Edit: echte Jugendliche? Da hab ich keine Ahnung.
Nachrichten in diesem Thema
Einstellung oder Anklage? - von Ref2021 - 19.03.2022, 10:40
RE: Einstellung oder Anklage? - von HerrKules - 19.03.2022, 11:07
RE: Einstellung oder Anklage? - von Ref2021 - 19.03.2022, 11:16
RE: Einstellung oder Anklage? - von Gast - 19.03.2022, 14:25
RE: Einstellung oder Anklage? - von Ref2021 - 19.03.2022, 14:55
RE: Einstellung oder Anklage? - von Gast - 19.03.2022, 16:28
RE: Einstellung oder Anklage? - von Gast - 19.03.2022, 17:56
RE: Einstellung oder Anklage? - von Ref2021 - 20.03.2022, 10:58









