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Einstellung oder Anklage?
HerrKules
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*****
Beiträge: 1.104
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#2
19.03.2022, 11:07
Provokation spielt doch für die Strafbarkeit keine Rolle? Notwehr dürfte in solchen Fällen kaum einmal wirklich gegeben sein. "Ey der hat mich vorher dumm angelabert" reicht halt nicht für § 32 StGB. Das würde ich nicht (nach § 170) einstellen. Nachdenken könnte man mal hinsichtlich Privatklageverweisung.

Edit: echte Jugendliche? Da hab ich keine Ahnung.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2022, 11:08 von HerrKules.)
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Nachrichten in diesem Thema
Einstellung oder Anklage? - von Ref2021 - 19.03.2022, 10:40
RE: Einstellung oder Anklage? - von HerrKules - 19.03.2022, 11:07
RE: Einstellung oder Anklage? - von Ref2021 - 19.03.2022, 11:16
RE: Einstellung oder Anklage? - von Gast - 19.03.2022, 14:25
RE: Einstellung oder Anklage? - von Ref2021 - 19.03.2022, 14:55
RE: Einstellung oder Anklage? - von Gast - 19.03.2022, 16:28
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