19.03.2022, 10:40
Hello, ich bin frisch in der StA Station und vielleicht kann mir jemand hierbei weiterhelfen:
Akte zu KV, wohl zwei Faustschläge ins Gesicht. Das Geschehen hat sich in Anwesenheit mehrerer Jugendlicher ereignet. GS und BS erzählen natürlich zwei unterschiedliche Stories. Dazu wurden 4 Zeugen, jeweils 2 aus dem Lager GS und BS befragt. 3/4 können zwar den Faustschlag bestätigen, die Story wie es dazu kam und alle anderen Umstände sind jedoch bei jedem anders.
Ob eine Provokation, Notwehr etc vorliegt kann man anhand der unterschiedlichen Erzählungen nicht klären.
Reicht alleine die Bestätigung des Faustschlags für eine Anklage oder wäre das eher ein Fall der Einstellung?
Akte zu KV, wohl zwei Faustschläge ins Gesicht. Das Geschehen hat sich in Anwesenheit mehrerer Jugendlicher ereignet. GS und BS erzählen natürlich zwei unterschiedliche Stories. Dazu wurden 4 Zeugen, jeweils 2 aus dem Lager GS und BS befragt. 3/4 können zwar den Faustschlag bestätigen, die Story wie es dazu kam und alle anderen Umstände sind jedoch bei jedem anders.
Ob eine Provokation, Notwehr etc vorliegt kann man anhand der unterschiedlichen Erzählungen nicht klären.
Reicht alleine die Bestätigung des Faustschlags für eine Anklage oder wäre das eher ein Fall der Einstellung?
Nachrichten in diesem Thema
Einstellung oder Anklage? - von Ref2021 - 19.03.2022, 10:40
RE: Einstellung oder Anklage? - von HerrKules - 19.03.2022, 11:07
RE: Einstellung oder Anklage? - von Ref2021 - 19.03.2022, 11:16
RE: Einstellung oder Anklage? - von Gast - 19.03.2022, 14:25
RE: Einstellung oder Anklage? - von Ref2021 - 19.03.2022, 14:55
RE: Einstellung oder Anklage? - von Gast - 19.03.2022, 16:28
RE: Einstellung oder Anklage? - von Gast - 19.03.2022, 17:56
RE: Einstellung oder Anklage? - von Ref2021 - 20.03.2022, 10:58









