10.03.2022, 18:16
(10.03.2022, 17:32)Urlaub.. schrieb: Kommt es dabei nicht auch darauf an, wo du dein Ref machst.
In NDS stellt sich die Frage so zB gar nicht, weil hier in 3 monatigen Stationen maximal 10 Tage Urlaub genommen werden dürfen.
In Hessen ist mir eine solche Regelung nicht bekannt.
Urlaubsbeschränkungen gibt es hier nur während der ersten drei Monate der Zivilstation sowie bzgl. der Einführungs-AG, der Ausbildungslehrgänge und des Arbeitsrechtslehrgangs. In der Verwaltungsstation gibt es eine Beschränkung auf höchstens 4 Wochen.
Dann müssten 3-4 Wochen in der Wahlstation theoretisch möglich sein. Es fragt sich nur, wie das praktisch aufgenommen wird.
Ich habe Bedenken, nicht genug Zeit zum Lernen zu haben, wenn man am Ende 4 Tage vor Ort sein muss + AG.
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Urlaub in der Wahlstation - von RefJurHE - 10.03.2022, 15:54
RE: Urlaub in der Wahlstation - von Urlaub.. - 10.03.2022, 17:32
RE: Urlaub in der Wahlstation - von RefJurHE - 10.03.2022, 18:16
RE: Urlaub in der Wahlstation - von HerrKules - 10.03.2022, 20:41
RE: Urlaub in der Wahlstation - von Gast - 11.03.2022, 20:58
RE: Urlaub in der Wahlstation - von Gast - 13.03.2022, 19:12