09.03.2022, 10:49
Hey Leute,
ich soll ein Urteil zu einer Klage wegen Schmerzensgeld schreiben. Ich muss dabei ja für die Gebühren und letztlich die vorl. Vollstreckbarkeit einen Streitwert festsetzen (mein Ausbilder sagte, ich soll das einfach unter dem Tenor machen).
Gefordert sind 6000€, daher dachte ich jetzt, ich setze den Streitwert bei 6000€ fest.
Jetzt hab ich aber auch gelesen, dass das erst einmal nur für den (vorläufigen) Zuständigkeitsstreitwert gilt und der tatsächliche Streitwert dann in der Höhe ist, in der das Gericht den SG Anspruch für begründet ansieht. Das Problem ist, dass ich dann bei einem Streitwert von 0€ landen würde, was auch wieder falsch ist.
Kann mir jemand weiterhelfen?
ich soll ein Urteil zu einer Klage wegen Schmerzensgeld schreiben. Ich muss dabei ja für die Gebühren und letztlich die vorl. Vollstreckbarkeit einen Streitwert festsetzen (mein Ausbilder sagte, ich soll das einfach unter dem Tenor machen).
Gefordert sind 6000€, daher dachte ich jetzt, ich setze den Streitwert bei 6000€ fest.
Jetzt hab ich aber auch gelesen, dass das erst einmal nur für den (vorläufigen) Zuständigkeitsstreitwert gilt und der tatsächliche Streitwert dann in der Höhe ist, in der das Gericht den SG Anspruch für begründet ansieht. Das Problem ist, dass ich dann bei einem Streitwert von 0€ landen würde, was auch wieder falsch ist.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Nachrichten in diesem Thema
Streitwertbeschluss - von Tierig23 - 09.03.2022, 10:49
RE: Streitwertbeschluss - von HerrKules - 09.03.2022, 13:24
RE: Streitwertbeschluss - von Tierig23 - 09.03.2022, 13:42
RE: Streitwertbeschluss - von Praktiker - 09.03.2022, 14:54
RE: Streitwertbeschluss - von Gast - 09.03.2022, 22:15


