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  5. Aussagekraft der Examina für den Arbeitgeber
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Aussagekraft der Examina für den Arbeitgeber
Gast
Unregistered
 
#8
19.02.2022, 23:04
(16.02.2022, 18:53)Gast Gast schrieb:  Die Noten sind nicht alle, aber oft haben Bewerber nichts außer diesen Noten. Daneben ist es oftmals auch so, dass gute Noten andere positive Dinge im Lebenslauf beeinflussen (gute Praktika, Ausland, Promotion usw.). 

Und wie mein Vorredner schon richtig meinte, die Noten sind erstmal der unmittelbarste Eindruck der juristischen "Fähigkeiten". Wer in zwei Examen 9 Punkte geschafft hat, sollte mit hoher Wahrscheinlichkeit kein juristischer Vollpfosten sein. Dann kann er auch unser Rechtsgebiet lernen und darin gut arbeiten.

Wenn ein Bewerber anhand von anderen Sachen in seinem Lebenslauf zeigt, dass er auch ein guter Bewerber ist, können die Examensnoten auch weniger wichtig werden. Nur leider sind viele Lebensläufe geprägt von Pflichtpraktika bei Gericht und Tauchstationen im Ref. Wenn sich so ein Bewerber mit mittelmäßigen Noten dann auf den Standpunkt stellt, dass Examen doch sowieso nur Glück sei, ist das kein überzeugendes Argument für ihn.


Inwiefern kannst du denn anhand eines Lebenslaufs erkennen, ob es sich um eine Tauchstation gehandelt hat?
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Aussagekraft der Examina für den Arbeitgeber - von Gast - 16.02.2022, 18:25
RE: Aussagekraft der Examina für den Arbeitgeber - von Gast - 16.02.2022, 18:42
RE: Aussagekraft der Examina für den Arbeitgeber - von Gast Gast - 16.02.2022, 18:53
RE: Aussagekraft der Examina für den Arbeitgeber - von Gast - 19.02.2022, 23:04
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RE: Aussagekraft der Examina für den Arbeitgeber - von JJeees - 17.02.2022, 12:28
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