19.02.2022, 21:05
(19.02.2022, 20:18)Gast schrieb: Das Gesetz erlaubt zwar nur die Absetzung einer Familienheimfahrt pro Woche, fordert aber nicht, dass die Familienheimfahrt auch in derselben Woche "komplettiert" wird.
TE hier nochmal, danke für deine Ideen!
Zum Fettgedruckten: Sagt aber das nicht gerade § 9 I 3 Nr. 5 S. 6? Darin heißt es ja "nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich" - daraus würde ich lesen, dass die Familienheimfahrt auch innerhalb derselben Woche (Folgefrage: Ist damit Montag-Sonntag gemeint? Oder wäre auch Mittwoch-Dienstag als "Woche" idS anzusehen?) stattfinden muss...
Oder ist die Norm teleologisch so zu lesen, dass sie nur die Familienheimfahrten "deckeln" soll? Man könnte also auch sagen: Wenn ich Woche 1 heimfahre und in Woche 4 erst wieder zurück, dann müsste man es auch einmal geltend machen können - das Gesetz soll nur verhindern, dass man, wenn man in Woche 1 zweimal hin und her fährt, trotzdem nur einmal die Heimfahrt absetzen kann...
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Doppelte Haushaltsführung - von Steuernoob - 19.02.2022, 19:25
RE: Doppelte Haushaltsführung - von Gast - 19.02.2022, 20:18
RE: Doppelte Haushaltsführung - von Steuernoob - 19.02.2022, 21:05
RE: Doppelte Haushaltsführung - von Gast - 19.02.2022, 21:30








