18.02.2022, 11:53
an diesem Problem sitze ich gerade auch ...
Ich würde Fallorientiert lernen, weil die Klausuren im zweiten Staatsexamen regelmäßig kein vertieftes strafrechtliches Wissen abverlangen und die Arbeit mit Lehrbüchern/Skripten einen dazu verleitet, manchmal doch zu viel zu machen.
Karteikarten würde ich nicht erstellen, weil man mittlerweile zumindest grob die Systematik des StGB infolge des Studiums verinnerlicht hat und eigentlich die Prüfung jedes Tatbestandes gelingen dürfte. Für nicht präsente Definitionen kann der Fischer konsultiert werden. Im Übrigen ist es zu viel Stoff, um diesen auf Karteikarten "runterzubrechen" und dann auch noch als präsentes Wissen auswendig zu lernen.
Das Problem im Strafrecht liegt eher in der knappen Bearbeitungszeit und vielen flüchtigen Fehlern die man begeht, etwa die unsaubere Prüfung eines Tatbestandsmerkmals (etwa "Stoffgleichheit" beim 253), was einem zum "Falschabbiegen" verleitet.
Meiner Meinung nach macht es daher am meisten Sinn, wenn man möglichst viele Strafrechtsklausuren löst und in der Bearbeitung dieser Fälle eine Art Wiederholung sieht. Nach der Bearbeitung weiß man dann auch, bei welchem Straftatbestand Probleme bestanden bzw. welche Prüfungspunkte im Besonderen ohne weiteres richtig gelöst wurden und welche nicht. Die problematischen Stellen kann man sich dann gesondert notieren und wiederholen. Das was man kann, muss man dann auch nicht intensiv turnusmäßig wiederholen.
Mich würde es interessieren, wie andere – insbesondere diejenigen, die im 2Stex. in den Strafrechtsklausuren gute Noten erzielt haben – vorgegangen sind.
Ich würde Fallorientiert lernen, weil die Klausuren im zweiten Staatsexamen regelmäßig kein vertieftes strafrechtliches Wissen abverlangen und die Arbeit mit Lehrbüchern/Skripten einen dazu verleitet, manchmal doch zu viel zu machen.
Karteikarten würde ich nicht erstellen, weil man mittlerweile zumindest grob die Systematik des StGB infolge des Studiums verinnerlicht hat und eigentlich die Prüfung jedes Tatbestandes gelingen dürfte. Für nicht präsente Definitionen kann der Fischer konsultiert werden. Im Übrigen ist es zu viel Stoff, um diesen auf Karteikarten "runterzubrechen" und dann auch noch als präsentes Wissen auswendig zu lernen.
Das Problem im Strafrecht liegt eher in der knappen Bearbeitungszeit und vielen flüchtigen Fehlern die man begeht, etwa die unsaubere Prüfung eines Tatbestandsmerkmals (etwa "Stoffgleichheit" beim 253), was einem zum "Falschabbiegen" verleitet.
Meiner Meinung nach macht es daher am meisten Sinn, wenn man möglichst viele Strafrechtsklausuren löst und in der Bearbeitung dieser Fälle eine Art Wiederholung sieht. Nach der Bearbeitung weiß man dann auch, bei welchem Straftatbestand Probleme bestanden bzw. welche Prüfungspunkte im Besonderen ohne weiteres richtig gelöst wurden und welche nicht. Die problematischen Stellen kann man sich dann gesondert notieren und wiederholen. Das was man kann, muss man dann auch nicht intensiv turnusmäßig wiederholen.
Mich würde es interessieren, wie andere – insbesondere diejenigen, die im 2Stex. in den Strafrechtsklausuren gute Noten erzielt haben – vorgegangen sind.
Nachrichten in diesem Thema
Wie lernt ihr materielles Strafrecht? - von User - 18.02.2022, 10:43
RE: Wie lernt ihr materielles Strafrecht? - von Gast009 - 18.02.2022, 11:11
RE: Wie lernt ihr materielles Strafrecht? - von DrängelerKnüller - 18.02.2022, 11:48
RE: Wie lernt ihr materielles Strafrecht? - von HerrKules - 18.02.2022, 11:50
RE: Wie lernt ihr materielles Strafrecht? - von Subtil - 18.02.2022, 11:53
RE: Wie lernt ihr materielles Strafrecht? - von gast789 - 18.02.2022, 17:36
RE: Wie lernt ihr materielles Strafrecht? - von Hessen-Gast - 19.02.2022, 15:47
RE: Wie lernt ihr materielles Strafrecht? - von GPA-HH - 19.02.2022, 17:57