16.02.2022, 08:32
Dafür gibt es keine festen Regeln (gibt es oft auch bei Verjährung, wenn der Kläger zur Hemmung vorträgt und das dann in der Luft zu hängen scheint). Oberstes Ziel ist Verständlichkeit. Ich würde daher nicht den Kläger etwas behaupten lassen, was man erst versteht, wenn man später den Beklagtenvortrag liest. Ggf. kann man daher die Erwiderung schon im Vortrag der Klägerseite in Gedankenstrichen vorwegnehmen o.ä.:
"Der Kläger behauptet, der Beklagte sei am fraglichen Tag anwesend gewesen und insbesondere nicht - wie der Beklagte vorträgt - in Urlaub, der vielmehr erst am Folgetag begonnen habe."
Alles möglich, wie gesagt, vor allem verständlich muss es sein.
"Der Kläger behauptet, der Beklagte sei am fraglichen Tag anwesend gewesen und insbesondere nicht - wie der Beklagte vorträgt - in Urlaub, der vielmehr erst am Folgetag begonnen habe."
Alles möglich, wie gesagt, vor allem verständlich muss es sein.
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Tatbestand Zivilurteil Qualifiziertes Bestreiten - von schmdani - 16.02.2022, 08:05
RE: Tatbestand Zivilurteil Qualifiziertes Bestreiten - von Praktiker - 16.02.2022, 08:32
RE: Tatbestand Zivilurteil Qualifiziertes Bestreiten - von schmdani - 16.02.2022, 12:13









