14.02.2022, 16:33
Haftpflicht, Kammerbeitrag, beA hat bei mir die Kanzlei übernommen, nachdem ich das gefordert hatte. Versorgungswerk ist ja das Pendant zur Rentenversicherung. Insofern wird dein Anteil direkt vom AG an das VW abgeführt. Kannst also den ganz normalen Brutto-Netto-Rechner benutzen.
Wieviel du in Teilzeit verlangen kannst, weiß ich nicht. Kommt natürlich auf deine genaue Arbeitszeit an. Ich würde wohl versuchen, darauf zu achten, dass auch irgendwie einigermaßen sichergestellt is, dass ich nicht für 30h angestellt bin und dann trotzdem 40h mache, so wie ich normalerweise als Anwalt für 40h eingestellt bin aber 45-55h mache. Wie man das konkret sicherstellt, kann ich dir aber nicht sagen, frage mich sowieso immer, wie genau Teilzeit als Anwalt abläuft. Aber da wird es schon gewisse Modelle geben. Ob man das Gehalt dann prozentual ausgehend von einer 40h-Woche berechnen kann, weiß ich nicht. Wohl eher nicht, weil Teilzeit dann schon der Jackpot wäre, weil die 40h ja nie eingehalten werden.
Wieviel du in Teilzeit verlangen kannst, weiß ich nicht. Kommt natürlich auf deine genaue Arbeitszeit an. Ich würde wohl versuchen, darauf zu achten, dass auch irgendwie einigermaßen sichergestellt is, dass ich nicht für 30h angestellt bin und dann trotzdem 40h mache, so wie ich normalerweise als Anwalt für 40h eingestellt bin aber 45-55h mache. Wie man das konkret sicherstellt, kann ich dir aber nicht sagen, frage mich sowieso immer, wie genau Teilzeit als Anwalt abläuft. Aber da wird es schon gewisse Modelle geben. Ob man das Gehalt dann prozentual ausgehend von einer 40h-Woche berechnen kann, weiß ich nicht. Wohl eher nicht, weil Teilzeit dann schon der Jackpot wäre, weil die 40h ja nie eingehalten werden.
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Einstieg nach Ref - von Jurist123 - 14.02.2022, 16:16
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RE: Einstieg nach Ref - von Gast - 14.02.2022, 16:33