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Kommentar
Gast
Unregistered
 
#7
13.02.2022, 13:35
(13.02.2022, 13:29)Gast schrieb:  
(13.02.2022, 13:19)DrängelerKnüller schrieb:  In der Skizze nur Rn vermerken, in der Klausur dann 1:1 aus dem Kommentar abschreiben und es als eigenes Wissen präsentieren. Je wichtiger das Problem, desto ausführlicher wird abgeschrieben.


Aber es wird dann kein Verweis mehr gemacht, i.S.v. vgl. Grüneberg Rn. X? Sondern allein als eigenes Wissen präsentieren ohne Quelle? Wie macht man das im Übrigen mit Meinungsstreits, dann auch ohne Quelle verweisen? (Bin erst kurz vor dem Ref, von daher noch keine Ahnung)

korrekt. als würdest du selbst definieren. exakt so ist es aber auch gedacht, jedenfalls in klausuren.

streitigkeiten führst du gar keine in aller regel. du folgst einfach der rechtsprechung. du sagst nichtmal mehr, dass die rechtsprechung und lehre da verschiedener ansicht sind. du schreibst das hin, was der bgh macht, als sei es deine definition. fertig.
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Nachrichten in diesem Thema
Kommentar - von Onlineref - 12.02.2022, 22:45
RE: Kommentar - von Gast - 12.02.2022, 23:20
RE: Kommentar - von Gast - 12.02.2022, 23:46
RE: Kommentar - von DrängelerKnüller - 13.02.2022, 13:19
RE: Kommentar - von Gast - 13.02.2022, 13:29
RE: Kommentar - von Gast - 13.02.2022, 13:35
RE: Kommentar - von Gast - 13.02.2022, 13:33


 

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