21.09.2018, 15:34
Folgender Fall:
A bucht beim Hotel H ein Zimmer für eine Nacht im Oktober. H bestätigt die Buchung.
In der Folge teilt H mit, dass das Hotel überbucht sei und daher das Zimmer nicht zur Verfügung stehe. Stattdessen habe er dem A ein Zimmer in einem anderen Hotel gebucht.
Das ursprüngliche Hotel befindet sich in der Innenstadt der Stadt F, das nun vom H stattdessen reservierte Zimmer befindet sich in einem vom Standard her ähnlichen, aber außerhalb liegenden Hotel (50 Minuten Fußweg).
A hat bereits andere Veranstaltungen an dem in Rede stehenden Tag gebucht und besteht auf einer Unterbringung in der Innenstadt.
Er akzeptiert die Umbuchung nicht und kündigt den geschlossenen Vertrag.
Stattdessen bucht er ein Hotel 100m vom ursprünglichen Hotel entfernt, hierfür entstehen ihm Mehrkosten iHv 30€.
Kann A von H Ersatz dieser Mehrkosten verlangen?
A bucht beim Hotel H ein Zimmer für eine Nacht im Oktober. H bestätigt die Buchung.
In der Folge teilt H mit, dass das Hotel überbucht sei und daher das Zimmer nicht zur Verfügung stehe. Stattdessen habe er dem A ein Zimmer in einem anderen Hotel gebucht.
Das ursprüngliche Hotel befindet sich in der Innenstadt der Stadt F, das nun vom H stattdessen reservierte Zimmer befindet sich in einem vom Standard her ähnlichen, aber außerhalb liegenden Hotel (50 Minuten Fußweg).
A hat bereits andere Veranstaltungen an dem in Rede stehenden Tag gebucht und besteht auf einer Unterbringung in der Innenstadt.
Er akzeptiert die Umbuchung nicht und kündigt den geschlossenen Vertrag.
Stattdessen bucht er ein Hotel 100m vom ursprünglichen Hotel entfernt, hierfür entstehen ihm Mehrkosten iHv 30€.
Kann A von H Ersatz dieser Mehrkosten verlangen?
Nachrichten in diesem Thema
Frage zum Beherbergungsvertrag - von gfdhlw - 21.09.2018, 15:34
RE: Frage zum Beherbergungsvertrag - von GÄSTIN - 22.09.2018, 17:37
RE: Frage zum Beherbergungsvertrag - von Gast - 24.09.2018, 06:45

