31.01.2022, 11:37 
		
	
	
		Ich würde auch den Zusatz "Vielleicht ist bei den 800 auch dein Kompensationszuschlag schon drin?" als entscheidend betrachten. 
Wenn dir die Kanzlei aber nur sagt, Du bekommst 800 € für drei Arbeitstage, darfst und musst Du das m.E. derart auffassen, dass das der Betrag ist, den Du am Ende zur Unterhaltsbeihilfe brutto faktisch on top bekommst (den Kanzleien ist ja bekannt, dass 25 % als pauschales Äquivalent für die grds. von der Kanzlei zu tragenden Arbeitgebernebenkosten abgezogen werden...).
Wenn Dir ein Arbeitgeber sagt, er bezahlt dir monatlich 5k, wird das ja allgemein auch nicht derart verstanden, dass darunter das Arbeitgeberbrutto, sondern das Arbeitnehmerbrutto zu verstehen ist.
Ein unverbindliches Anfragen - zur Lösung etwaiger Missverständnisse - würde ich jedenfalls als unproblematisch ansehen.
	 
	
	
	
	
Wenn dir die Kanzlei aber nur sagt, Du bekommst 800 € für drei Arbeitstage, darfst und musst Du das m.E. derart auffassen, dass das der Betrag ist, den Du am Ende zur Unterhaltsbeihilfe brutto faktisch on top bekommst (den Kanzleien ist ja bekannt, dass 25 % als pauschales Äquivalent für die grds. von der Kanzlei zu tragenden Arbeitgebernebenkosten abgezogen werden...).
Wenn Dir ein Arbeitgeber sagt, er bezahlt dir monatlich 5k, wird das ja allgemein auch nicht derart verstanden, dass darunter das Arbeitgeberbrutto, sondern das Arbeitnehmerbrutto zu verstehen ist.
Ein unverbindliches Anfragen - zur Lösung etwaiger Missverständnisse - würde ich jedenfalls als unproblematisch ansehen.
Nachrichten in diesem Thema
Zusatzvergütung NRW - Kürzung - von RefNRW22 - 29.01.2022, 19:39
RE: Zusatzvergütung NRW - Kürzung - von Gast - 30.01.2022, 00:57
RE: Zusatzvergütung NRW - Kürzung - von Gast - 30.01.2022, 09:17
RE: Zusatzvergütung NRW - Kürzung - von Gast1992 - 31.01.2022, 11:37

