30.01.2022, 09:17
Zitat:wirkt die "neue" Rechtslage doch ausschließlich zu Lasten des Referendars?
Ja. Leider ist "zu Lasten des Referednars" in NRW das Motto.

Zitat:Wird der vereinbarte Betrag + 25 % an das LBV überwiesen?
Wie der andere User schon schrieb, gibt es wohl tatsächlich GKs, welche den 25%-Abzug kompensieren. Um genau zu sein, sind es dann aber nicht 25%, die dazu draufgeschlagen werden müssen. Ebenso ist natürlich richtig, dass es dazu keine Pflicht gibt. Die 800 für 3 Wochentage klingen nicht gerade nach GK. Die kleineren Kanzleien handhaben das natürlich ganz anders. Vielleicht ist bei den 800 auch dein Kopensationszuschlag schon drin?
Jedenfalls zahlt die Kanzlei ja gerade das, was vereinbart war. Für alles andere ist NRW verantwortlich.
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Zusatzvergütung NRW - Kürzung - von RefNRW22 - 29.01.2022, 19:39
RE: Zusatzvergütung NRW - Kürzung - von Gast - 30.01.2022, 00:57
RE: Zusatzvergütung NRW - Kürzung - von Gast - 30.01.2022, 09:17
RE: Zusatzvergütung NRW - Kürzung - von Gast1992 - 31.01.2022, 11:37