23.01.2022, 08:58
(22.01.2022, 20:40)KK Gast schrieb:(22.01.2022, 11:43)Gast326 schrieb: Dein Vorgesetzter bekommt davon nichts mit. Erst wenn deine Bewerbung erfolgreich war erfährt es dein Personalreferat, weil die neue Behörde dann deine Personalakte zur Einsicht anfordert und schließlich um Abordnung mit dem Ziel der Versetzung bittet.
Die alte Behörde muss der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung aber nicht zustimmen, oder? Ist ja eine Ermessensentscheidung. Wenn die „alte“ Behörde von ihrem Ermessen Gebrauch macht und dann nein sagt, hat man Pech? Müsste man dann kündigen und bei der neuen Behörde um Neueinstellung bitten?
Doch, muss sie. Es ist aber absolut üblich, dass zugestimmt wird. Für den (extrem unwahrscheinlichen) Fall, dass die Behörde nicht zustimmt, bliebe letztlich nur der Weg sich bei der alten Behörde entlassen und sodann bei der neuen Behörde wieder einstellen zu lassen.
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RE: Aus Verwaltung wegbewerben, anonym? - von Gast326 - 22.01.2022, 11:43
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