20.01.2022, 09:21
(18.01.2022, 20:14)Gast schrieb: Ein Mahnverfahren kann materiell-rechtliche, prozessuale oder auch gar keine Relevanz für dein Urteil haben.Ahhh super vielen lieben Dank!
Erstes ist der Fall, wenn die Zustellung des Mahnbescheids nach § 286 I 2 BGB Verzug auslöst. Hier würde ich das Datum der Zustellung ins Unstreitige aufnehmen; der Widerspruch ist ohne Bedeutung. Prozessual bedeutsam ist das Mahnverfahren, wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde: Nicht anders als beim VU musst du hier in der Prozessgeschichte I darstellen, wann dieser zugestellt worden und wann Einspruch eingelegt worden ist. Wenn nichts von dem Vorgesagten zutrifft, hast du den letzten Fall. Dann musst du über das Mahnverfahren kein Wort verlieren.

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Mahnverfahren/Urteil - von Gast - 18.01.2022, 14:16
RE: Mahnverfahren/Urteil - von Gast - 18.01.2022, 20:14
RE: Mahnverfahren/Urteil - von Gast - 20.01.2022, 09:21