17.01.2022, 18:29
(16.01.2022, 18:45)Gast schrieb: Ich habe mir einige Lebensläufe von diversen Rechtsanwälten verschiedener Kanzleien, welche in Deutschland stationiert sind, angesehen und bin auf Associates gestoßen, die mehrere Jahre beispielsweise in Singapur tätig waren (Also im asiatischen Bereich).
1. und 2. Staatsexamen in Deutschland absolviert und danach direkt für 5 Jahre in Singapur tätig gewesen. Das würde doch bedeuten, dass ein langfristiger Berufsaufenthalt im Ausland wie Singapur auch möglich ist.
Doch aus meinem Umfeld sagt mir jeder, dass man mit deutschem Recht nicht im Ausland tätig sein kann und man es als Rechtsanwalt am schwierigsten hat, auszuwandern.
Wie ist eure Meinung diesbezüglich? Kann man als Anwalt auch langfristig gesehen in solche Länder auswandern?
Habe einige Freunde, die nach dem LL.M. nach London gegangen oder in NYC geblieben sind. Haben mit Deutschland (fast) nichts mehr zu tun. Ist halt absolut rechtsgebietabhängig. Finance oder M&A kannst du auch von wo anders machen, Arbeitsrecht und öffentliches Recht wohl eher schwierig.
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Wie ist das möglich? (Auslandsaufenthalt) - von Gast - 16.01.2022, 18:45
RE: Wie ist das möglich? (Auslandsaufenthalt) - von Gast - 16.01.2022, 18:47
RE: Wie ist das möglich? (Auslandsaufenthalt) - von Gast - 16.01.2022, 18:47
RE: Wie ist das möglich? (Auslandsaufenthalt) - von Gast Gast - 16.01.2022, 19:42
RE: Wie ist das möglich? (Auslandsaufenthalt) - von Gast - 17.01.2022, 18:15
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RE: Wie ist das möglich? (Auslandsaufenthalt) - von Gast - 18.01.2022, 09:47