11.01.2022, 23:47
Für BW:
1.) Da gibt es ein Mindestdienstalter. Dann kommt es auf persönliche Umstände ab (Sonderverwendung? Noten? Förderung?) an und auf das Umfeld (war Fein Bezirk gerade öfters dran? Gibt es viele Dienstältere, die schon lang warten?). Nach zehn Jahren ist eher früh.
2.) Die Präsidenten schreiben Listen, das Ministerium entscheidet, der Präsidialrat entscheidet mit.
3.) Kommt auf die Stelle an. Aber normalerweise nichts. Weder RiOLG noch VRiLG sind Verwaltungsstellen.
Ansonsten noch drei Dinge: Erprobungsabordnung ist eine anspruchsvolle und belastende Zeit. Irgendwann wird jeder ordentliche Jurist, der sich engagiert und will, R2. Ob man das will, ist nochmal eine andere Frage, aber die Möglichkeit sollte man sich offenhalten.
Achso, und noch was: "Karriere" ist etwas anderes als irgendwann R2 zu werden...
1.) Da gibt es ein Mindestdienstalter. Dann kommt es auf persönliche Umstände ab (Sonderverwendung? Noten? Förderung?) an und auf das Umfeld (war Fein Bezirk gerade öfters dran? Gibt es viele Dienstältere, die schon lang warten?). Nach zehn Jahren ist eher früh.
2.) Die Präsidenten schreiben Listen, das Ministerium entscheidet, der Präsidialrat entscheidet mit.
3.) Kommt auf die Stelle an. Aber normalerweise nichts. Weder RiOLG noch VRiLG sind Verwaltungsstellen.
Ansonsten noch drei Dinge: Erprobungsabordnung ist eine anspruchsvolle und belastende Zeit. Irgendwann wird jeder ordentliche Jurist, der sich engagiert und will, R2. Ob man das will, ist nochmal eine andere Frage, aber die Möglichkeit sollte man sich offenhalten.
Achso, und noch was: "Karriere" ist etwas anderes als irgendwann R2 zu werden...
Nachrichten in diesem Thema
Karrierechancen Justiz - von GÄsTINnnnn - 11.01.2022, 00:27
RE: Karrierechancen Justiz - von Gast - 11.01.2022, 07:39
RE: Karrierechancen Justiz - von Praktiker - 11.01.2022, 23:47