08.01.2022, 11:10
Zitat:Erstmal würde ich sagen, dass das verpacken in eine Frage irrelevant ist und man damit den 185 StGB nicht einfach dadurch umgehen kann.
Sehe ich auch so.
Zitat:Aber wird man durch das Wort "doof" in der Ehre verletzt?Vielleicht, wenn natürlich auch nur unfassbar geringfügig (im Zusammenhang mit Beleidigung und Polizisten wird meines Erachtens aber auch der größte Schwachsinn angeklagt...).
Abstellen würde ich aber nicht (allein) auf den Wortlaut, sondern die Gesamtumstände. Da spielt die Art der Kundgabe eien große Rolle. Hier wurde der Polizist offenbar vor unbeteiligten Passanten "angeprangert". Dieses "Bloßstellen" allein kann schon beleidigenden Charakter haben.
Gerade weil die Umstände relevant sind und weil gerade im Zusammenhang mit olizeilichen Maßnahmen das Recht auf Meinungsäußerung bzw. Kritik an einer Amtshandlung eine wichtige Rolle spielen kann, kann man den Fall hier meines Erachtens nicht abschließend bewerten.
Zitat:Die zuständige StA hat es aber im Strafbefehl aufgenommen.
Wie gesagt, darauf ist nichts zu geben. Die Staatsanwaltschaft klagt (zumindest hier in meinem Bezirk) auch brutalen Schwachsinn an. Das geht dann vor Gericht nicht immer gut aus für die StA. Wenn zwischenzeitlich der Strafbefehl erlassen wurde, muss das auch nicht viel bedeuten. Denn vor Erlass eines Strafbefehls wird auch nicht immer so ganz so kritisch nachgedacht. Das ist pure Fließbandarbeit ohen Denken. Leider.
Zitat:Spiel es bei dieser Beurteilung auch eine Rolle, dass diese Person einschlägig vorbestraft ist oder dürfte das nur bei der Strafzumessung eine Auswirkung haben?
Meines Erachtens nur bei der Strafzumessung. Zumindest solange kein ungewöhnlicher Spezialfall vorliegt. Bei der Bestimmung des beleidigenden Charakters ist darauf abzustellen, wie die Äußerung (es sind aber nicht nur Äußerungen von § 185 erfasst) auf den/die Empfänger wirkt. Von der Vorstrafe weiß der Empfänger nichts. Warum sollte er eine solche Info auch mit einfließen lassen, um zu beurteilen, ob der Polizist gerade in seiner Ehre herabgesetzt wird?
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