07.01.2022, 22:55
In der Hoffnung, dass die hier bereits Engagierten meinen Post auch noch lesen.
Ich habe eine ähnliche Situation, Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft, Beleidigung gegen einen PB. Zuerst sagte die beschuldigte Person "Sind Sie doof" und wiederholte das, indem Sie Passanten fragte "ob er nicht doof sei". Beim Entfernen zeigte die Person dann den Mittelfinger.
Einschlägig vorbestraft. Das ganze soll über ein Strafbefehlsverfahren abgehandelt werden.
Ich denke, dass der Mittelfinger eindeutig ist allerdings bin ich mir bei dem "doof" unsicher.
Erstmal würde ich sagen, dass das verpacken in eine Frage irrelevant ist und man damit den 185 StGB nicht einfach dadurch umgehen kann. Aber wird man durch das Wort "doof" in der Ehre verletzt? Wäre mir eigentlich zu wenig. Die zuständige StA hat es aber im Strafbefehl aufgenommen.
Spiel es bei dieser Beurteilung auch eine Rolle, dass diese Person einschlägig vorbestraft ist oder dürfte das nur bei der Strafzumessung eine Auswirkung haben?
Ich habe eine ähnliche Situation, Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft, Beleidigung gegen einen PB. Zuerst sagte die beschuldigte Person "Sind Sie doof" und wiederholte das, indem Sie Passanten fragte "ob er nicht doof sei". Beim Entfernen zeigte die Person dann den Mittelfinger.
Einschlägig vorbestraft. Das ganze soll über ein Strafbefehlsverfahren abgehandelt werden.
Ich denke, dass der Mittelfinger eindeutig ist allerdings bin ich mir bei dem "doof" unsicher.
Erstmal würde ich sagen, dass das verpacken in eine Frage irrelevant ist und man damit den 185 StGB nicht einfach dadurch umgehen kann. Aber wird man durch das Wort "doof" in der Ehre verletzt? Wäre mir eigentlich zu wenig. Die zuständige StA hat es aber im Strafbefehl aufgenommen.
Spiel es bei dieser Beurteilung auch eine Rolle, dass diese Person einschlägig vorbestraft ist oder dürfte das nur bei der Strafzumessung eine Auswirkung haben?
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