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Eure „Notengrenzen“ - Verbesserungsversuch
Gast
Unregistered
 
#25
07.01.2022, 18:09
(07.01.2022, 11:25)Gast schrieb:  
(07.01.2022, 11:18)FranzGans schrieb:  
(07.01.2022, 02:17)Gast schrieb:  Meinungsbild zu 8,8 im Zweiten und hohes VB (Staatsteil) im Ersten: Nochmal schreiben?

Sehr schwierige Entscheidung. Das wirst du vermutlich an deinen beruflichen Zielen festmachen müssen. Für die aller-allermeisten Kanzleien wird es dicke reichen. Auch für die Verwaltung und das Richteramt. Aber wenn du zB in einer sehr beliebten Stadt ans VG willst, könnte es ohne VB im Zweiten eben nicht reichen - oder ordentliche Gerichtsbarkeit in Köln - oder Bundesjustizministerium - oder Notariat.

Wenn du beruflich schon orientiert bist und das VB nicht "brauchst", würde ich es aus Eitelkeit nicht machen. Hätte die Kraft einfach nicht mehr gehabt.

Sehe ich ebenso. Hast du denn ne Diss oder (vernünftigen) LL.M.? Dann dürften 8,8 für sehr, sehr vieles im Bereich der Kanzleien reichen. Letztlich halt immer die Frage, wo du hin willst. Wenn du aus Eitelkeit "Doppel VB" sein willst, würde ich es eher lassen, insbesondere wenn du nicht auch schon in den Klausuren so um 8/8,5 warst. Wenn du dich jetzt in der mündlichen sogar verschlechterst haben solltest, dann kann ich es wiederum verstehen!

Diss ist vorhanden. Ziel ist mittelfristig GK und langfristig Staatsdienst.
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Eure „Notengrenzen“ - Verbesserungsversuch - von StEXPrüfling - 06.01.2022, 10:19
RE: Eure „Notengrenzen“ - Verbesserungsversuch - von Max - 06.01.2022, 10:29
RE: Eure „Notengrenzen“ - Verbesserungsversuch - von Gast - 06.01.2022, 11:25
RE: Eure „Notengrenzen“ - Verbesserungsversuch - von Gast - 06.01.2022, 10:41
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RE: Eure „Notengrenzen“ - Verbesserungsversuch - von Gast - 06.01.2022, 20:59
RE: Eure „Notengrenzen“ - Verbesserungsversuch - von Gast - 06.01.2022, 22:00
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RE: Eure „Notengrenzen“ - Verbesserungsversuch - von ichentsprechewiderschieden - 06.01.2022, 14:23
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