06.01.2022, 19:23
Hallo Leute,
was bringt ein Antrag auf Prozesskostenhilfe mit bedingter Klage für einen Mehrwert. Soweit ich das richtig verstehen, muss nicht geklagte werden, um in der Genuss der Verjährungshemmung nach 204 Nr. 14 BGB zu kommen. Vor diesem Hintergrund sehe ich gegenüber einem isolierten PKH-Antrag keine Vorteile, oder übersehe ich das was?
Vielen Dank
was bringt ein Antrag auf Prozesskostenhilfe mit bedingter Klage für einen Mehrwert. Soweit ich das richtig verstehen, muss nicht geklagte werden, um in der Genuss der Verjährungshemmung nach 204 Nr. 14 BGB zu kommen. Vor diesem Hintergrund sehe ich gegenüber einem isolierten PKH-Antrag keine Vorteile, oder übersehe ich das was?
Vielen Dank
Nachrichten in diesem Thema
Prozesskostenhilfe mit bedingter Klage - von Andreas - 06.01.2022, 19:23
RE: Prozesskostenhilfe mit bedingter Klage - von Gast - 06.01.2022, 20:31
RE: Prozesskostenhilfe mit bedingter Klage - von Praktiker - 06.01.2022, 22:20
RE: Prozesskostenhilfe mit bedingter Klage - von Gast - 06.01.2022, 23:37
RE: Prozesskostenhilfe mit bedingter Klage - von Andreas - 07.01.2022, 00:31