04.01.2022, 19:51
Ich habe mal von einem Kollegen (BWL-Absolvent und auch absoluter Überflieger in seinem Fach) gehört, dass die renommierten Unternehmensberatungen (McKinsey, Bain,...) wohl die Abiturnote grundsätzlich berücksichtigen und eine schwächeres Abitur selbst bei guten Leistungen im Studium den K.O. bei der Bewerbung bedeuten kann.
Ob das nun gerechtfertigt ist oder nicht, muss jeder für sich selbst beurteilen, aber Fakt ist nun einmal, dass es bei Juristen anders aussieht. Eine schlechte Note in einem der Examina wird man, wenn man sich auf Stellen mit gehobenen Anforderungen bewirbt, erklären und meist mit einem überdurchschnittlich guten anderen Examen und bestenfalls noch Zusatzqualifikationen ausgleichen müssen.
Die Notendiskussion ist ansonsten müßig.
Ja, es stimmt, nicht jede Note in einer Klausur oder mündlichen Prüfung ist fair. Das war aber schon zu Schulzeiten nicht anders. In meinem GK Deutsch war es nahezu unmöglich, mehr als 10-11 Punkte zu bekommen, wohingegen in einem anderen GK Deutsch fast jeder seine 10+ Punkte hinterhergeworfen bekam. In der Gesamtnote des Abiturs haben sich strenge und großzügige Notenvergabe aber nahezu immer "neutralisiert" und die Endnote entsprach dem, was jeder über zwei Jahre geleistet hatte. Das war bei dem 1,5er eben mehr als bei dem 2,5er und bei dem wiederum war es mehr als beim 3,5er.
Das erste Examen kann bundesweit wiederholt werden, wenn der Freischuss mitgenommen wurde. Zudem kann mit einer vernünftigen Leistung innerhalb des Schwerpunktes die Gesamtnote auf eine höhere Notenstufe gehoben werden. Das heißt nicht, dass jeder mit einem Prädikat oder gar zweistellig aus dem ersten Examen geht, aber ein solides befriedigend (Gesamtnote) sollte eigentlich für einen "normalen" Jurastudenten, gut schaffbar sein, zur Not eben via Verbesserungsversuch.
Beim zweiten Examen sieht es etwas anders aus, weil es keinen Schwerpunkt und auch (soweit ich weiß) nicht in jedem Bundesland den Verbesserungsversuch gibt. Aber auch da gilt: Ein befriedigend ist kein überkompliziertes Hexenwerk.
Wenn jemand bei insgesamt drei oder vier Versuchen keine soliden Noten erzielen kann, dann hat das in den seltensten Fällen mit "Pech" zu tun, sondern regelmäßig mit unzureichender Planung und Lernstrategie. Manch einer setzt bewusst "auf Lücke" und fällt damit auf die Nase, ein anderer wiederum sitzt in der Bib zwischen Dutzenden Lehrbüchern, Kommentaren und Skripten, sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr und fällt auf die Nase.
Natürlich wird es immer wieder Leute geben, die schlechter performen, als es vielleicht zu erwarten gewesen wäre. Häufig spielen da nach meinen Erfahrungen allerdings persönliche Probleme (in der Regel Erkrankungen, häufig im psychischen Bereich) eine gewisse Rolle. Diese Leute sind gesondert zu betrachten, weil jeder belastende Begleitumstand unweigerlich negative Auswirkungen auf die Lernqualität hat.
Ob das nun gerechtfertigt ist oder nicht, muss jeder für sich selbst beurteilen, aber Fakt ist nun einmal, dass es bei Juristen anders aussieht. Eine schlechte Note in einem der Examina wird man, wenn man sich auf Stellen mit gehobenen Anforderungen bewirbt, erklären und meist mit einem überdurchschnittlich guten anderen Examen und bestenfalls noch Zusatzqualifikationen ausgleichen müssen.
Die Notendiskussion ist ansonsten müßig.
Ja, es stimmt, nicht jede Note in einer Klausur oder mündlichen Prüfung ist fair. Das war aber schon zu Schulzeiten nicht anders. In meinem GK Deutsch war es nahezu unmöglich, mehr als 10-11 Punkte zu bekommen, wohingegen in einem anderen GK Deutsch fast jeder seine 10+ Punkte hinterhergeworfen bekam. In der Gesamtnote des Abiturs haben sich strenge und großzügige Notenvergabe aber nahezu immer "neutralisiert" und die Endnote entsprach dem, was jeder über zwei Jahre geleistet hatte. Das war bei dem 1,5er eben mehr als bei dem 2,5er und bei dem wiederum war es mehr als beim 3,5er.
Das erste Examen kann bundesweit wiederholt werden, wenn der Freischuss mitgenommen wurde. Zudem kann mit einer vernünftigen Leistung innerhalb des Schwerpunktes die Gesamtnote auf eine höhere Notenstufe gehoben werden. Das heißt nicht, dass jeder mit einem Prädikat oder gar zweistellig aus dem ersten Examen geht, aber ein solides befriedigend (Gesamtnote) sollte eigentlich für einen "normalen" Jurastudenten, gut schaffbar sein, zur Not eben via Verbesserungsversuch.
Beim zweiten Examen sieht es etwas anders aus, weil es keinen Schwerpunkt und auch (soweit ich weiß) nicht in jedem Bundesland den Verbesserungsversuch gibt. Aber auch da gilt: Ein befriedigend ist kein überkompliziertes Hexenwerk.
Wenn jemand bei insgesamt drei oder vier Versuchen keine soliden Noten erzielen kann, dann hat das in den seltensten Fällen mit "Pech" zu tun, sondern regelmäßig mit unzureichender Planung und Lernstrategie. Manch einer setzt bewusst "auf Lücke" und fällt damit auf die Nase, ein anderer wiederum sitzt in der Bib zwischen Dutzenden Lehrbüchern, Kommentaren und Skripten, sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr und fällt auf die Nase.
Natürlich wird es immer wieder Leute geben, die schlechter performen, als es vielleicht zu erwarten gewesen wäre. Häufig spielen da nach meinen Erfahrungen allerdings persönliche Probleme (in der Regel Erkrankungen, häufig im psychischen Bereich) eine gewisse Rolle. Diese Leute sind gesondert zu betrachten, weil jeder belastende Begleitumstand unweigerlich negative Auswirkungen auf die Lernqualität hat.
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