01.01.2022, 21:07
Beispiel:
Trinkende 02:00 Uhr
Tatzeit: 04:00 Uhr
Blutentnahme: 0,6 Uhr mit 1,0 Promille
Berücksichtigung des Trinkendes ergibt dann: 4 x 0,2 + 0,2 = 1,0 (plus 1,0 = 2,0) --> besser für den BES als ohne Berücksichtigung
Ohne Berücksichtigung des Trinkendes: 2 x 0,2 + 0,2 = 0,6 (plus 1,0 = 1,6)
____
Genau richtig. Es kommt bei §§20,21 auf die Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt an. Du musst nicht bis zum Trinkende zurückrechnen. :-)
Trinkende 02:00 Uhr
Tatzeit: 04:00 Uhr
Blutentnahme: 0,6 Uhr mit 1,0 Promille
Berücksichtigung des Trinkendes ergibt dann: 4 x 0,2 + 0,2 = 1,0 (plus 1,0 = 2,0) --> besser für den BES als ohne Berücksichtigung
Ohne Berücksichtigung des Trinkendes: 2 x 0,2 + 0,2 = 0,6 (plus 1,0 = 1,6)
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Genau richtig. Es kommt bei §§20,21 auf die Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt an. Du musst nicht bis zum Trinkende zurückrechnen. :-)
Nachrichten in diesem Thema
Rückrechnung der Tatzeit BAK - von Gast_NZW20 - 29.09.2020, 10:45
RE: Rückrechnung der Tatzeit BAK - von Gast - 17.12.2021, 09:41
RE: Rückrechnung der Tatzeit BAK - von Gast - 01.01.2022, 21:07