31.12.2021, 00:41
(30.12.2021, 20:24)Gast schrieb:Zitat:Ich hab jetzt mal beim olg nachgefragt, du hast Unrecht. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Geld, das für die Ausbildung gezahlt wird (machen manche Kanzleien als goodie, weil man ja auch mitarbeitet) und wissmit Gehalt. Bei letzterem wird gar nicht ausgebildet. Und die Lösung ist, dass dieses Stationsentgelt nicht angerechnet wird, sondern nur wissmit Gehalt.
Dass die erste Behauptung auf dünnem Eis steht, kann man schon erahnen, wenn man bedenkt, dass es immerhin 16 verschiedene Bundesländer gibt. Un in meinem Fall (NRW) wird dann auch noch unterschieden, ob die Neben-/WissMit-Tätigkeit in der Kanzlei (im weiteren Sinne) des Ausbilders erfolgt oder anderswo.
Die "Lösung" ist dann auch zumindest in meinem Fall (NRW) so falsch wie es nur geht. Es sind die "Stationsentgelder" (wenn man die Zusatzvergütung mal so nennen möchte), die angerechnet werden. Das Benetätigkeit/WissMit-Gehalt bleibt unagetastet. Kann man (wenn man aus NRW stammt) auch online nachlesen. Dazu muss man nicht nachfragen.
Nur, dass ich nicht aus NRW stamme. Der Benutzername war "refrlp". Ich hätte klarer machen können, um welches Bundesland es geht, ja. Aber für rlp ist das nunmal die richtige Lösung
Nachrichten in diesem Thema
Nebentätigkeit Stationsentgelt - von Refrlp - 20.12.2021, 17:52
RE: Nebentätigkeit Stationsentgelt - von Gast - 23.12.2021, 12:11
RE: Nebentätigkeit Stationsentgelt - von Gast - 30.12.2021, 11:29
RE: Nebentätigkeit Stationsentgelt - von Lor - 30.12.2021, 19:10
RE: Nebentätigkeit Stationsentgelt - von Gast - 30.12.2021, 20:24
RE: Nebentätigkeit Stationsentgelt - von Gast - 31.12.2021, 00:41








