30.12.2021, 19:10
(30.12.2021, 11:29)Gast schrieb:(23.12.2021, 12:11)Gast schrieb:
"Stationsentgelt"
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Es gibt kein Stationsentgelt. Stationen die zusätzlich vergütet werden, laufen mit zusätzlichen WissMit Verträgen.
Natürlich müssen diese Nebentätigkeitsvergütungen ggf. angerechnet werden. Und wenn nicht das Ref Gehalt vielleicht per se gekürzt wird, könnte sich das ggf. auf die Steuer auswirken.
Ich hab jetzt mal beim olg nachgefragt, du hast Unrecht. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Geld, das für die Ausbildung gezahlt wird (machen manche Kanzleien als goodie, weil man ja auch mitarbeitet) und wissmit Gehalt. Bei letzterem wird gar nicht ausgebildet. Und die Lösung ist, dass dieses Stationsentgelt nicht angerechnet wird, sondern nur wissmit Gehalt. In meinem Fall beziehe ich also beide Gehälter gleichzeitig und nichts wird zusammengefasst.
Stimmt nicht. Für sein Bundesland hat er/sie sehr wohl Recht. Bei uns darf auch offiziell keine Stationsvergütung gezahlt werden. Es muss dann eine separate „Nebentätigkeitsvereinbarung“ abgeschlossen werden. Dieses Gehalt wird ab 150% auf die Unterhaltsbeihilfe des OLG angerechnet. Kann man also nicht pauschal für jedes BL sagen.
Nachrichten in diesem Thema
Nebentätigkeit Stationsentgelt - von Refrlp - 20.12.2021, 17:52
RE: Nebentätigkeit Stationsentgelt - von Gast - 23.12.2021, 12:11
RE: Nebentätigkeit Stationsentgelt - von Gast - 30.12.2021, 11:29
RE: Nebentätigkeit Stationsentgelt - von Lor - 30.12.2021, 19:10
RE: Nebentätigkeit Stationsentgelt - von Gast - 30.12.2021, 20:24
RE: Nebentätigkeit Stationsentgelt - von Gast - 31.12.2021, 00:41










