26.08.2018, 11:18
Ich kenne keine Verwaltungsstation, die nun DIE Examensrelevanz hatte. Ja, man kann mit etwas in Berührung kommen, was dann vielleicht auch im Examen drankommt...aber ganz ehrlich: wie groß ist diese Wahrscheinlichkeit? Gleich null. Selbst wenn du nen Fall zum WaffG bearbeitest, wie groß ist denn die Chance, dass diese Konstellation im Examen drankommt? Gerade in ÖR handeln die Examensklausuren meist von Sachverhalten und Gesetzen, mit denen du zuvor noch nichts zu tun hattest. Ich würde die Verwaltungsstation daher wirklich nach eigenem gusto wählen - wenn du später ggf. in den Vollzug willst, würde ich daher die Station dort auch machen.
Ist doch dasselbe wie schon in der Gerichtststation: wer am Amtsgericht landet hat auch mal den Mietrechtsfall: ist das nun ein derartig großer Vorteil wenn über 1 Jahr später Mietrecht im Examen in der Urteilsklausur drankommt, dass man genau diese Konstellation und Beweisführung etc kann? Ich denke absolut nicht. Drauf vorbereiten tun sich doch alle und ob man dann mal 2-3 Akten dazu bearbeitet hat (was ja auch von den Anforderungen/Herangehensweise an eine Examensklausur wieder völlig anders ist): geschenkt.
Ich selbst war übrigens bei der Stadt...hatte Fälle aus zig Gebieten (Gewerberecht, Baurecht etc.): für das Examen hat mir das absolut null gebracht, denn eine Klausur war Straßenrecht und bei der anderen waren Gesetzesnormen aus einem Gesetz abgedruckt mit denen man arbeiten/entsprechend auslegen musste.
Ein Bekannter im Ref war bei der Landesschulbehörde. In seinem Durchgang kam dann sogar was mit dem SchulG in der einen ÖR-Klausur dran...hat es ihm was gebracht? Nicht wirklich. Die Normen im SchulG haben alle anderen auch gefunden und mehr "Vorsprung" hatte er dann auch nicht, denn das ganze drumherum womit es die Punkte gibt, damit der Fall eine Klausur mit Abstufungen ist: hat er nun auch nicht besser erkannt/behandelt als andere und wußte dbzgl. auch nicht mehr.
Ist doch dasselbe wie schon in der Gerichtststation: wer am Amtsgericht landet hat auch mal den Mietrechtsfall: ist das nun ein derartig großer Vorteil wenn über 1 Jahr später Mietrecht im Examen in der Urteilsklausur drankommt, dass man genau diese Konstellation und Beweisführung etc kann? Ich denke absolut nicht. Drauf vorbereiten tun sich doch alle und ob man dann mal 2-3 Akten dazu bearbeitet hat (was ja auch von den Anforderungen/Herangehensweise an eine Examensklausur wieder völlig anders ist): geschenkt.
Ich selbst war übrigens bei der Stadt...hatte Fälle aus zig Gebieten (Gewerberecht, Baurecht etc.): für das Examen hat mir das absolut null gebracht, denn eine Klausur war Straßenrecht und bei der anderen waren Gesetzesnormen aus einem Gesetz abgedruckt mit denen man arbeiten/entsprechend auslegen musste.
Ein Bekannter im Ref war bei der Landesschulbehörde. In seinem Durchgang kam dann sogar was mit dem SchulG in der einen ÖR-Klausur dran...hat es ihm was gebracht? Nicht wirklich. Die Normen im SchulG haben alle anderen auch gefunden und mehr "Vorsprung" hatte er dann auch nicht, denn das ganze drumherum womit es die Punkte gibt, damit der Fall eine Klausur mit Abstufungen ist: hat er nun auch nicht besser erkannt/behandelt als andere und wußte dbzgl. auch nicht mehr.
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Stadt oder JVA - Examensrelevanz? - von RefNRW2 - 01.08.2018, 10:46
RE: Stadt oder JVA - Examensrelevanz? - von Lintu - 01.08.2018, 22:14
RE: Stadt oder JVA - Examensrelevanz? - von ref - 09.08.2018, 13:57
RE: Stadt oder JVA - Examensrelevanz? - von Gast - 26.08.2018, 11:18
RE: Stadt oder JVA - Examensrelevanz? - von GastNRW23 - 02.10.2018, 23:11
RE: Stadt oder JVA - Examensrelevanz? - von Guest - 04.10.2018, 23:31
RE: Stadt oder JVA - Examensrelevanz? - von Juristin - 12.11.2018, 12:08
RE: Stadt oder JVA - Examensrelevanz? - von Guest - 20.12.2018, 22:28