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Auf RV-Freiheit verzichten?
Erdbär_NRW
Member
***
Beiträge: 56
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2018
#3
24.08.2018, 12:22
Bei der Nachversicherung wird der vollständige Beitrag vom Dienstherrn/Arbeitgeber getragen (§ 181 Abs. 5 SGB VI). Du würdest mit dem Verzicht also nur das Land subventionieren, aber nichts für Deine Rente tun.
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Nachrichten in diesem Thema
Auf RV-Freiheit verzichten? - von MissMoneyPenny - 22.08.2018, 17:09
RE: Auf RV-Freiheit verzichten? - von Gast - 23.08.2018, 16:03
RE: Auf RV-Freiheit verzichten? - von Erdbär_NRW - 24.08.2018, 12:22


 

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