04.12.2021, 15:22
(04.12.2021, 15:08)omnimodo schrieb: Als RA kannst du die Gebühren für dein privates Zeug kassieren auch ohne Wohnzimmerkanzlei afaik. Da genügt es, dass du zugelassen bist.
Echt? Das wäre natürlich nice. Dachte es gäbe eine Pflicht immer den Sitz der eigenen Kanzlei zu benennen und dass Wohnung nur geht, sofern man sich da einen Zweitsitz eintragen lässt mit eigenem beA und dem ganzen Rattenschwanz der da sonst noch dran hängt.
Was mir passiert ist kann ich hier leider nicht schreiben ohne zumindest zu offenbaren wo ich ungefähr wohne
Nachrichten in diesem Thema
Als angestellter Jurist für sich selbst auftreten - von YoooJurist - 04.12.2021, 14:27
RE: Als angestellter Jurist für sich selbst auftreten - von omnimodo - 04.12.2021, 15:08
RE: Als angestellter Jurist für sich selbst auftreten - von YoooJurist - 04.12.2021, 15:22
RE: Als angestellter Jurist für sich selbst auftreten - von DonJuansohn - 05.12.2021, 13:52
RE: Als angestellter Jurist für sich selbst auftreten - von YoooJurist - 05.12.2021, 19:58









