27.11.2021, 00:06
Man muss zuerst mal (materiellrechtlich) den richtigen Klagegegner finden und sich im zweiten Schritt Gedanken über das Rubrum machen.
Gerade bei der Amtshaftung fallen handelnde Institution und Haftungssubjekt oft auseinander - Stichwort Organleihe bei Landräten in BW usw.
Bei Beliehenen erfolgt die Haftungsüberleitung nach Art. 34 GG auf den Staat, außer bei Gebührenbeamten. Ist das Dein Fall: https://verkehrsrecht.gfu.com/2015/09/fa...undesland/
Wenn privatrechtlich gehandelt wurde, sieht es natürlich anders aus.
Wer das Land vertritt, folgt aus dem Ressort und der entsprechenden Vertretungsanordnung.
Edit: und zum LG, nicht zum VG bei Amtshaftung :)
Gerade bei der Amtshaftung fallen handelnde Institution und Haftungssubjekt oft auseinander - Stichwort Organleihe bei Landräten in BW usw.
Bei Beliehenen erfolgt die Haftungsüberleitung nach Art. 34 GG auf den Staat, außer bei Gebührenbeamten. Ist das Dein Fall: https://verkehrsrecht.gfu.com/2015/09/fa...undesland/
Wenn privatrechtlich gehandelt wurde, sieht es natürlich anders aus.
Wer das Land vertritt, folgt aus dem Ressort und der entsprechenden Vertretungsanordnung.
Edit: und zum LG, nicht zum VG bei Amtshaftung :)
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RE: Rubrum - von Gast - 26.11.2021, 21:26
RE: Rubrum - von Jurist123 - 26.11.2021, 23:21
RE: Rubrum - von Praktiker - 27.11.2021, 00:06
RE: Rubrum - von Jurist123 - 27.11.2021, 10:37
RE: Rubrum - von Andreas - 27.11.2021, 03:03
RE: Rubrum - von Praktiker - 27.11.2021, 23:19









