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Rubrum
Gast
Unregistered
 
#2
26.11.2021, 21:26
Rechtsträger bei der Beleihung ist der Beliehene selbst. Er – und nicht das Land – wäre deshalb in das Passivrubrum aufzunehmen.

Im Übrigen wäre es auch unschädlich, wenn der Beliehene nicht Rechtsträger wäre. Denn nach § 78 I Nr. 1 Hs. 2 VwGO würde es auch genügen, im Passivrubrum lediglich die Behörde zu bezeichnen. Das soll den Kläger gerade von der unter Umständen mühseligen Recherche danach entlasten, wer der Rechtsträger ist.
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Rubrum - von Jurist123 - 26.11.2021, 20:47
RE: Rubrum - von Gast - 26.11.2021, 21:26
RE: Rubrum - von Jurist123 - 26.11.2021, 23:21
RE: Rubrum - von Praktiker - 27.11.2021, 00:06
RE: Rubrum - von Jurist123 - 27.11.2021, 10:37
RE: Rubrum - von Andreas - 27.11.2021, 03:03
RE: Rubrum - von Praktiker - 27.11.2021, 23:19


 

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