23.05.2013, 21:11
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein spezielles Anliegen zum Thema Rechtswissenschaft mit Vorstrafe studieren.
Ich habe gelesen, dass das Studieren mit Vorstrafe an sich kein Problem ist, jedoch man somit keine Chance auf einen referendariat platz hat und das Studium nicht abschließen kann.
Kommt es hierbei auf die Höhe der Strafe an und wenn ja, ab wann ist es nicht mehr möglich ein Rechts Referendariat zu starten und somit dem Beruf als Rechtsanwalt nach zu gehen?
Wird hierbei nur in das Führungszeugnis geschaut oder in das Bundeszentralregister?
Also hat man eine Chance wenn Strafen fristgerecht im Führungszeugnis gelöscht wurden?
Über eine Hilfe würde ich mich sehr freuen
Ich habe gelesen, dass das Studieren mit Vorstrafe an sich kein Problem ist, jedoch man somit keine Chance auf einen referendariat platz hat und das Studium nicht abschließen kann.
Kommt es hierbei auf die Höhe der Strafe an und wenn ja, ab wann ist es nicht mehr möglich ein Rechts Referendariat zu starten und somit dem Beruf als Rechtsanwalt nach zu gehen?
Wird hierbei nur in das Führungszeugnis geschaut oder in das Bundeszentralregister?
Also hat man eine Chance wenn Strafen fristgerecht im Führungszeugnis gelöscht wurden?
Über eine Hilfe würde ich mich sehr freuen
Nachrichten in diesem Thema
Referendariat mit Vorstrafe - von Tammi - 23.05.2013, 21:11
RE: Referendariat mit Vorstrafe - von Besserwisser - 24.05.2013, 14:25
RE: Referendariat mit Vorstrafe - von Kapellmeister - 27.05.2013, 12:50
RE: Referendariat mit Vorstrafe - von Tine - 27.05.2013, 13:18