23.11.2021, 16:08
(23.11.2021, 15:34)AllIn schrieb: fragwürdiges Interview, wie hier schon einer sagte, Finanzberater halt...Was war denn die Folge und ist das rechtskräftig? Es macht einen ziemlichen Unterschied, ob ich präventiv kürze, um noch einen möglichst großen Puffer zu haben oder ob ich kürze, weil nicht genug auszahlungsfähiges Kapital da ist. Abgesehen davon, dass natürlich ein paar Regularien bestehen, wäre es i.Ü. deutlich problematischer, wenn bei schlechter Kapitalausstattung dann aufgrund eines solchen Urteils große Teile des angelegten Geldes aus den Investments zurückgezogen werden, um die derzeitigen Leistungen zu zahlen, weil ein VG gesagt hat, die Kürzung sei rechtswidrig. Dann ist nämlich später noch weniger Geld da, weil kaum noch etwas angelegt ist.
das Versorgungswerk der Schornsteinfeger ist nicht pleite gegangen, vielmehr verstießen die berufsrechtlichen Regelungen der SChornsteinfeger hier in Deutschland gegen EU Recht mit der FOlge, dass das Versorgungswerk "aufgelöst" werden musste.
Zwar hat das Versorgungswerk der Zahnärzte in Niedersachsen die REnte in der TAt um 50% gekürzt, das zuständige Verwaltungsgericht hat die Kürzung aber für rechtswidrig erklärt.
Die Zahlen meiner Kammer sind jedenfalls nicht besorgniseregend.
179Mio EUR kamen durch Beiträge rein, 89Mio EUR durch Kapitalerträge, während insgesamt etwa "nur" 80Mio EUR an Leistungen ausbezahlt wurden.
Die Kammern haben zwar das Problem, dass es aktuell keine festverzinslichen Anlagemöglichkeiten (zB Anleihen) gibt, zumindest keine mit positiver Rendite, dafür liefen Aktien sehr gut über die letzten Jahre und wenn ich es richtig gesehen habe, ist die Kammer mit nahezu 100% in Aktien investiert. Klar, Aktien haben natürlich auch ein hohes Risiko, aber auf lange Sicht (und der Anlagehorzizont der Kammern ist lang ;) ) eine positive Renditeerwartung.. aber selbst bei einem 50% Einbruch des Aktienmarktes sollten die Leistungen gesichert sein (aus der Kombi Beiträge+Kapitalerträge/Reserven)
Wenn tatsächlich nicht genug Geld da ist, ist es ziemlich egal, ob ein VG die Kürzung für rechtwidrig erklärt. Es besteht eben keine Haftung des Landes. In der Pensionskassenlandschaft sind mit der Kölner und der Caritas nun schon wirklich Kassen pleite gegangen, trotz Aufsicht von der BaFin (die Aufsicht durch das Land bei den VW dürfte noch schlechter sein). Nur dass bei einer PK dann regelmäßig der Arbeitgeber für die Differenz haftet, was beim Versorgungswerk nicht der Fall ist.
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Lage der Versorgungswerke - von Gast - 23.11.2021, 11:03
RE: Lage der Versorgungswerke - von Gast 123 - 23.11.2021, 11:21
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