Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Gerichtlicher Hinweis nach Strafbefehl?
Antworten

 
Gerichtlicher Hinweis nach Strafbefehl?
Gast
Unregistered
 
#2
20.11.2021, 01:02
(20.11.2021, 00:03)Gast schrieb:  Die Rücknahme des Einspruchs ist meines Erachtens nicht mehr ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich.

Warum nicht? Vor Beginn der Hauptverhandlung kann der Einspruch auch ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurückgenommen werden (§ 411 III 1, 2 i.V.m. § 303 S. 1 StPO).

Wenn der Angeklagte stattdessen auf seinen zulässigen (und nicht zurückgenommenen) Einspruch einfach nicht zur Hauptverhandlung erscheint, muss (!) dieser nach § 412 S. 1 i.V.m. § 329 I 1 StPO verworfen werden, und zwar ohne Sachprüfung. Auf die materielle Unrichtigkeit des Strafbefehls kommt es nicht an.

Abgesehen von der (hier nicht einschlägigen) erleichterten Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten bei Strafbefehlen (§ 373a StPO) hat die Staatsanwaltschaft hier keine Handhabe.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Gerichtlicher Hinweis nach Strafbefehl? - von Gast - 20.11.2021, 00:03
RE: Gerichtlicher Hinweis nach Strafbefehl? - von Gast - 20.11.2021, 01:02


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus