14.11.2021, 17:40
(14.11.2021, 16:55)GPA-HH schrieb:(14.11.2021, 10:28)HerrKules schrieb: Dann meinen wir vielleicht was unterschiedliches. Ich meine die kurzen Zusammenfassungen, da ist Teil 1 schon 35 Seiten.
HerrKules, wir meinen etwas unterschiedliches. Du meinst wohl diese Art der Zusammenfassung: Klick
Ich meinte nicht die Zusammenfassungen, sondern die DIN A4 Seiten, die von oben bis unten mit Fundstellen zu akt. BGH/OLG/LG Entscheidungen bedruckt sind. Ganz heiße Tipps können die Teilnehmer dann noch händisch nachtragen.
Beispiele: Klick
Wer nicht lesen will, dem liefern die Kaiserbrüder dann ab Januar die akt. Entscheidungen per Zoom ins Wohnzimmer.
So eine Liste gab es da dieses Jahr gar nicht.
Es gab:
- 13 Seiten aktuelle Urteile, mit Erläuterungen
- ca 35 Seiten Urteile mit kurzen Erläuterungen
- 9 Seiten zur Corona-Rspr.
Mehrwert? Zumindest das Seminar zum materiellen Zivilrecht lebt ausschließlich von zwei Dingen:
1) Der Auswertung der Klausuren der letzten tausend Jahre. Davon leben auch die Skripten maßgeblich. Dadurch kann man AG-Klausuren ganz wunderbar schreiben, weil die nämlich alte Originalklausuren sind und deshalb in das Skript eingearbeitet. Ob die einem für das kommende Examen was bringen, steht aber in den Sternen. Viele Standardprobleme werden sich wiederholen, da bringt es was. Vereinzelt dürften sich auch mehr oder weniger ganze Klausuren wiederholen, da ist es natürlich richtig gut - man lernt aber doch auch nicht mit AG-Klausuren, weil man glaubt, genau die Klausur kommt dann nochmal im Examen.
2) Der Auswertung der aktuellen Rechtsprechung. Die aktuelle Rechtsprechung der Obergerichte kriegt man über RÜ, JUS und Co sowieso mit, da brauch man keinen Kaiser für. Was er aber leistet, ist die Rechtsprechung raussuchen, die sich besonders gut fürs Assessorexamen eignet. Es sind zudem einige Urteile dabei, die rechtlich nichts weltbewegend neues bringen und deswegen wohl eher nicht in RÜ und Co auftauchen, aber sich sehr gut für Examensklausuren eignen, weil es klassische Probleme neu aufrollt. Die Frage ist hier aber, wie wahrscheinlich es ist, die Rechtsprechung zu treffen, die drankommt. Selbst erzählen sie ja immer von ihren "Treffern", das kann man aber auch hinterfragen. Wieviele Urteile werden in den Skripten, den Kursen und den Kursskripten genannt? Hunderte? Tausend?^^ Dass man da viele Treffer hat, ist eigentlich selbstverständlich. Interessanter wäre es zu wissen, wieviele Treffer man selbst über RÜ und Co schaffen würde. Folgeproblem: bringt es einem überhaupt was, einen Satz über ein Urteil gelesen zu haben? Dann kennt man die Fallkonstellation gar nicht, nur ein Ergebnis. Woher weiß man, dass der Sachverhalt vor dem BGH derselbe wie in der Klausur ist? Ganze Urteile kann man nicht lesen, das braucht zu viel Zeit.
Nichtsdestotrotz finde ich das Seminar ganz gut. Der Preis ist aber auch sehr hoch dafür. Wer das Geld überhat, soll machen. Schaden wirds sicher nicht!
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Mehrwert der Kaiserseminare? - von GPA-HH - 13.11.2021, 18:20
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