09.11.2021, 16:02
(09.11.2021, 00:03)Gast schrieb:(04.11.2021, 17:02)Gast.Gast schrieb: Hi, ich befürchte auch, dass es eher weniger mit dem Rechtsgebiet zusammenhängt. Entscheidend ist eben doch die Größe der Kanzlei. Kleinere Kanzleien zahlen sehr selten eine Zusatzvergütung (kenne eine im Medizinrecht, die auch top ist aber ihre Refs nicht bezahlt).
Nachteil bei den GKs (wo man Geld bekommt) ist dann natürlich wieder, dass man da eher ein WissMit ist und eben einfach arbeiten soll und nicht vorrangig ausgebildet wird. Aber das ist natürlich nicht überall so - Ausnahmen bestätigen die Regel.
Es ist kein Nachteil, sondern vielmehr ein Vorteil bei der GK on the Job zu lernen. Ich halte dies für ein sehr gutes Ausbildungskonzept. Meine Zeiten als WiMi und Ref in der GK haben mich sehr gut auf die anschließende Beschäftigung als GK-Anwalt vorbereitet.
On the job wirst du in einer Boutique auch ausgebildet. Die Gefahr in einer GK ist halt immer, dass du irgendeinen Scheiss machen musst, weil bringt halt Umsatz, und so der Ausbildungsaspekt hinten runter fällt. Wobei auch die meisten GKs darauf achten, dass ihre Refs vernünftig ausgebildet werden.
Die Zusatzvergütung bei den GKs ist am Ende schlicht ein weiterer Recruiting-Punkt. Man lockt die Refs mit der Zusatzvergütung, die am Ende wenig ins Gewicht fällt, und hofft, dass sie als Associates bleiben.
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Zusatzvergütung bei Kanzlei für Wirtschafts-Strafrecht - von Gast - 27.09.2021, 14:53
RE: Zusatzvergütung bei Kanzlei für Wirtschafts-Strafrecht - von Gast - 02.11.2021, 17:55
RE: Zusatzvergütung bei Kanzlei für Wirtschafts-Strafrecht - von Gast - 03.11.2021, 16:12
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RE: Zusatzvergütung bei Kanzlei für Wirtschafts-Strafrecht - von HerrKules - 10.11.2021, 16:41